51
in die Wählerlisten aufzunehmen sind, auf Art. 4 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868
(Reg. Blatt S. 178) und §. 3 der Ministerialverfügung, betreffend die Vollziehung des
Wahlgesetzes vom 6. November 1882 (Reg. Blatt S. 345), besonders hingewiesen.
2) Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche
Aufruf der Wahlberechtigten zur Anmeldung ihres Wahlrechts ist alsbald von dem
Oberamt Welzheim im Amtsblatt zu erlassen und außerdem von den Ortsvorstehern in
den einzelnen Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
3) Die Wählerlisten müssen binnen zehn Tagen nach dem Erscheinen der gegen-
wärtigen Verfügung im Regierungsblatt, somit spätestens am Samstag, den 10. Februar
d. Is., vollendet sein, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von
sechs Tagen, also bis Freitag, den 16. Februar d. Is., einschließlich auf dem Rath-
haus zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden. Längstens binnen drei Tagen von Er-
hebung etwaiger Vorstellungen gegen die Wählerliste an gerechnet hat die Kommission
hierüber Beschluß zu fassen.
Spätestens am einundzwanzigsten Tag nach dem Erscheinen des gegenwärtigen
Wahlausschreibens im Regierungsblatt, am Mittwoch, den 21. Febrnar d. Is., haben die
Ortsvorsteher die Wählerlisten nebst den Akten über beanstandete Wahlberechtigungen
dem Oberamt zu übergeben.
4) Die Wahlen sind genau am dreißigsten Tag nach dem Erscheinen der gegen-
wärtigen Verfügung im Regierungsblatt, also
am Freitag, den 2. März d. Js.,
in allen Abstimmungsdistrikten gleichzeitig vorzunehmen.
5) Die in Art. 13 der Wahlgesetznovelle vom 16. Juni 1882 (Reg. Blatt S. 212)
vorgeschriebene Bekanntmachung hat spätestens am Dienstag, den 27. Februar d. Is., zu
erfolgen.
6) Die Wahlvorsteher werden vornehmlich auf Art. 12, Art. 13 Abs. 2, Art. 13a
bis 18c der Wahlgesetznovelle und die §§. 11 bis 22 der Vollziehungsinstruktion zu der-
selben vom 6. November 1882 hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, daß den
Wählern der Zutritt zur Wahlhandlung einschließlich der Zählung der abgegebenen
Stimmen freisteht.