608
annehmbar, so geht die Bahn mit Zubehör an den Staat über, die Betriebsmittel bleiben
in diesem Fall Eigenthum des Unternehmers.
S§. 26.
Der Unternehmer hat beim Bau und Betrieb der Bahnen alle zum Schutz der staat-
lichen Telegraphen= und Telephonleitungen erforderlichen Vorkehrungen nach Anordnung
der K. Post= und Telegraphenverwaltung zu treffen und für die etwaigen Kosten auf-
zukommen, welche dieser Verwaltung durch seine Anlage verursacht werden.
8. 27.
Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, auf Verlangen der K. Postverwaltung mit
jedem fahrplanmäßigen Zuge die Postsendungen in einem den Anforderungen der K. Post-
verwaltung gemäß einzurichtenden Wagenraum gegen eine besonderer Vereinbarung vor-
behaltene Vergütung zu befördern.
8. 28.
Der Unternehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern= und Unter-
beamtenstellen mit Militäranwärtern, soweit dieselben das vierzigste Lebensjahr noch nicht
zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere
bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vor-
schriften zur Anwendung zu bringen.
" 8. 29.
Für Kriegsbeschädigung und Demolirungen, es mögen solche vom Feinde ausgehen
oder im Interesse der Landesvertheidigung veranlaßt werden, kann der Unternehmer einen
Ersatz vom Staat nicht in Anspruch nehmen.
Der Unternehmer kann wegen einer im öffentlichen Interesse oder durch höhere Ge-
walt nothwendig gewordenen oder von der Militärbehörde auf Grund des §. 31 des Reichs-
gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 angeordneten zeitweisen Beschränkung
oder gänzlichen Einstellung des Betriebs keine Schadloshaltung vom Staat verlangen.
F. 30.
Streitigkeiten, welche sich wegen der Auslegung oder Anwendung der gegenwärtigen
Konzessionsbedingungen zwischen den betreffenden Staatsbehörden und dem Unternehmer
ergeben sollten, werden unbeschadet der Bestimmungen des 8. 4 durch das K. Ministerium
der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vorbehältlich der