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Die Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, zum Zweck der Erbauung der nach
Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 1899 (Reg. Blatt S. 577) herzustellenden Eisenbahn
von Geislingen nach Wiesensteig diejenigen Grundstücke und Rechte an Grundstücken im
Wege der Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem von Uns genehmigten
allgemeinen Plan für das gedachte Unternehmen erforderlich sind.
Nach diesem Plan ist die Bahn gemäß den Bestimmungen der Bahnordnung für
die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 anzulegen. Die Bahn erhält
eine Spurweite von 0,75 m. Zwischen Geislingen Hauptbahnhof und Thalbahnhof
erhält sie daneben normale Spur durch Einlegung einer dritten Schiene. Die Bahn,
deren Länge 21,350 km beträgt, beginnt auf dem Hauptbahnhof Geislingen, zieht sich
in nördlicher Richtung neben den Verladegleisen dieses Bahnhofs hin, lehnt sich zunächst
an den Damm der bestehenden Hauptbahn an, nimmt sodann eine westliche Richtung an,
übersetzt den Eybbach, überschreitet die Vizinalstraße von Geislingen nach Eybach und
den vom Längenthal kommenden Bach und erreicht den Thalbahnhof Geislingen. Dann
biegt die Bahn gegen Süden ab, überschreitet die Eyb und einige Straßen von Alten-
stadt, erreicht hierauf den Haltepunkt Altenstadt und folgt nunmehr bis zu ihrem End-
punkt dem Thale der Fils, die sie kurz vor der Haltestelle Ueberkingen überschreitet.
Auf dem linken Ufer folgen sodann die Haltestelle Hausen und nach Ueberschreitung des
Reichenbachs die Haltestellen Reichenbach und Deggingen. Um zu der auf dem rechten
Ufer geplanten Haltestelle Ditzenbach zu gelangen, überschreitet die Bahn die Poststraße
von Geislingen nach Wiesensteig und die Fils, kehrt aber bald wieder auf das linke
Ufer zurück und erreicht auf diesem nach Kreuzung der Straße von Ditzenbach nach Anen-
dorf und der Poststraße von Geislingen nach Wiesensteig die Haltestelle Gosbach und
nach Ueberschreitung des Hohbachs die Haltestelle Mühlhausen. In ihrem weiteren
Verlauf überschneidet die Bahn den Vizinalweg Mühlhausen.—Gruibingen und zieht sich
neben dem zum Pumpwerk der Albwasserversorg lage in Mühlhausen gehörigen
Werkkanal hin bis zu der gegenüber dem nördlichen Theil der Stadt Wiesensteig ge-
legenen Endstation Wiesensteig.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisen-
bahnverwaltung durch die Bauabtheilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen
vertreten.