Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Vom I. Oktober dieses Jahres ab wird bei dem Landgericht Stuttgart für dessen 
Bezirk eine zweite Kammer für Handelssachen mit dem Sitze in Stuttgart errichtet. 
Unser Justizministerium ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 12. Juli 1903. 
Wilheln. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. 
Gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Beugnisse für militärpftichtige Deutsche in 
den Britischen Hesitzungen in Indien. Vom 1. Juli 1903. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 17. Juni 1903 (Centralblatt für das Deutsche Reich von 190 
Nr. 26 S. 189) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 1. Juli 1903. 
In Vertretung: 
Pischek. Frhr. von Mittnacht. 
Den praktischen Arzte und Oberarzte der Reserve Dr. med. C. Beyer zu Ragoon ist auf 
Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, die im § 42 Ziffer 1a 
und b ebendaselbst bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen 
militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Britischen Besitzungen 
in Indien haben. 
Berlin, den 17. Juni 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter.
	        
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