Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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2.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Samstag  den  14.  Januar  1905.

Inhalt:

Gesetz,  betreffend  die  Gewährung  von  Darlehen  an  die  Gemeinde  Ilsfeld.  Bom  3.  Januar  1905.  —  Bekanntmachung
  des  Ministeriums  des  Innern,  ——————
3.  Januar  1905.  —  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  die
Verglltung  für  die  Naturalverpflegung  marschierender  ruc.  Truppen  für  das  Jahr  1903.  Vom  9.  Januar  1905.

 

Eesetz,
bekreffend  die  Gewährung  von  Darlehen  an  die  Gemeinde  Ileseld.  Vom  3.  Januar  1905.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  und  unter  Zustimmung  Unserer
getreuen  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:

Einziger  Artikel.

Das  Finanzministerium  wird  ermächtigt,  der  Gemeinde  Ilsfeld  Darlehen  aus  dem
Betriebs=  und  Vorratskapital  der  Staatshauptkasse  bis  zu  dem  Gesamtbetrag  von
500  000  Mark  zu  geben.  Die  Darlehen  sind  für  drei  Jahre,  vom  Tag  der  Entnahme
an  gerechnet,  unverzinslich  zu  gewähren,  für  die  Folgezeit  aber  mit  zwei  vom  Hundert