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16.
RNegierungsblatt
für das
Königreich Wiürttemberg.
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Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 14. August 1908.
Inhalt:
iche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die
eseitigung zweier schienengleicher Wegübergänge über die Gäubahn zwischen Bondorf und Ergenzingen
erforderlichen Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. Vom 27. Juli 1908. S. 165. — Bekannt-
machung des Justizministeriums, betreffend die Dienstbezeichnung der Kanzleigehilfen an den gerichtlichen
Strafanstalten. Vom 29. Juli 1908. S. 166. — Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die
Vertretung des Fiskus der Schutzgebiete als Drittschuldner bei der "5 ändung der Gehälter oder der Pensionen
von Beamten dieser Gebiete. Bom 29. Juli 1908. S. 167. — Verfügung des Ministeriums des Innern,
belreffend den Verkehr mit gebrauchten Verbandstoffen. Vom 27. Juli 1908. S. 167. — Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern, betreffend die technische Ausbildung der Nahrungsmittel-Chemiker. om
5. August 1908. S 168. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend
Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Einteilung für das Deutsche Reich. Vom 18. Juli 1908. S. 168. —
Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Genehmigung der Adolf
von Ernst-Stiftung an der Technischen Hochschule in Stuttgart. Vom 8. August 1908. S. 172.
Köng
Königliche Verordunng,
detreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Heseitigung
zweier schienengleicher Wegübergänge über die Gänbahn zwischen Bonderf und Ergenzingen er-
forderlichen Grundeigentums im Wege der Swangsenteigunng.
Vom 27. Juli 1908.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs-
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Bl. S. 446), ver-
ordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, was folgt: