Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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Darüber, ob eine solche Lehrlingsprüfung an die Stelle der Abschlußprüfung treten soll, 
haben für jeden Ort die Gemeindekollegien nach Anhörung des Handels= oder Gewerbe- 
schulrats zu bestimmen. 
Die näheren Vorschriften über die Prüfung werden vom Gewerbe-Oberschulrat im 
Benehmen mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel erlassen. 
Stuttgart, den 10. April 1909. 
Pischek. Fleischhauer. 
Bekanntmachung der Ministerien des Jnnern und des Kriegsweseus, 
betreffeud die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Beugnisse für militärpflichtige Deutsche 
in pern. Vom 10. April 1909. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 23. März 1909 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1909 
Nr. 14 S. 113) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 10. April 1909. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekauntmachung. 
Dem Dr. med. Eduard Gaffron in Lima ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der 
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a—c ebendaselbst 
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche 
ihren dauernden Aufenthalt in Peru haben. 
Berlin, den 23. März 1909. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
 
	        
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