Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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Gesetz, betreffend einen Dritten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1913 
bis 31. März 1915. 48. 
Gesetz, betreffend einen Ersten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1913 
bis 31. März 1915. 85. 
. Ministerium des Kirchen= und Schulwesen s. Verfügung zum Vollzug des 
Gesetzes vom 14. März 1914, betreffend den vorläufigen Schutz von Denkmalen im Eigentum bürger- 
licher oder kirchlicher Gemeinden sowie öffentlicher Stiftungen (Reg. Bl. S. 45). 82. 
Sämtliche Ministerien. Verfügung, betreffend die Bestimmung der höheren Verwaltungs- 
behörden, denen über gelöschte Vermerke im Strafregister auf Ersuchen Auskunft zu erteilen ist. 409. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Zuteilung der Teilgemeinde 
Oberknausen, Gesamtgemeinde Rosenberg, Oberamts Ellwangen, zu der Teilgemeinde Rosenberg. 81. 
5. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Spanien und 
Portugal. 94. 
28. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung. 
Bekanntmachung, betreffend die Stuttgarter Vorortstraßenbahnen. 93. 
29. Gesetz, betreffend einen Vierten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1913 
bis 31. März 1915. 86. 
Gesetz, betreffend einen Fünften Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1913 
bis 31. März 1915. 87. 
Gesetz, betreffend öffentliche Lichtspiele. 87. 
April. 
RKönigliche Verordnung, betreffend die Zwangsenteignung für den viergleisigen Ausbau 
der Hauptbahnstrecke Untertürkheim#—Plochingen. 99. 
Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten. Ver- 
fügung, betreffend den Verkehr der Justizbehörden mit den Kaiserlich Deutschen Missionen. 93. 
Regieruug für den Neckarkreis. Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung der 
Teilgemeinden Lauffen Stadt und Lauffen Dorf, Gesamtgemeinde Lauffen a. N., Oberamt Besig- 
heim, zu einem Gesamtbezirk. 109. 
.Gesetz, betreffend einen Sechsten Nachtrag zu dem Finanzgeset für die Finanzperiode 1. April 
1913 bis 31. März 1915. 97. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in den Vereinigten 
Staaten von Amerika, Canada, Mexiko, Mittelamerika und Westindien. 109. 
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, 
des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Hafen- und Zollhofsordnung 
für Friedrichshafen und Langenargen usw. 108.
	        
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