Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

14.
Negierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  4.  Juli  1871.

Inhalk.
Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Errichtung  eines  Landesoberhandelsgerichts.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Amtsdistrikte  der  Hauptzoll=  und
Hauptsteuerämter.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gese  tz,

betreffend  die  Errichtung  eines  Landesoberhandelsgerichts.

Karl
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Im  Hinblick  auf  das  am  1.  Juli  d.  J.  im  Königreiche  in  Wirksamkeit  tretende
Reichsgesetz  vom  12.  Juni  1869,  betreffend  die  Errichtung  eines  obersten  Gerichtshofs
in  Handelssachen,  verordnen  und  verfügen  Wir  nach  Anhörung  Unseres  Geheimen
Raths  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände,  wie  folgt:

Art.  1.

Der  Art.  9  Abs.  1  Ziff.  1—15  der  Civilprozeßordnung  wird  durch  nachstehende
Bestimmungen  ersetzt: