Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

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(Nr. 903.) Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse der- 
jenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Qualisikation zum einjährig freiwilligen Militär- 
dienst berechtigt sind. Vom 22. Januar 1873. 
C, wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Veröffentlichung 
der Verzeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Oualifikation zum einl freiwilligen Militär= 
Hienst berechtigt sind, fortan nicht mehr durch das Reichsgesetzblatt, sondern durch 
das Centralblatt für das Deutsche Reich erfolgen wird. 
Berlin, den 22. Januar 1873. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
(Nr. 904.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes- 
rathe. Vom 25. Januar 1873. 
A# Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist 
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von 
Preußen 
an Stelle des Generals à la suite, Generalmajors v. Stiehle, 
der Staatsminister, Generallieutenant v. Kameke 
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden. 
Berlin, den 25. Januar 1873. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober--Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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