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Ein Arzt beobachtete das Auftreten von Windpocken nach der Impfung; ein ähnlicher
Fall kam bei einem Kinde vor, das der Anstaltsvorsteher geimpft hatte, und bei welchem
der behandelnde Arzt die Diagnose auf generalisierte Vakzine stellte.
Außer diesen Erkrankungen sind in den Bezirken der Anstaltsärzte noch zur Beobachtung
gelangt ein Fall von Autoinokulation, ein Fall von Achseldrüsenschwellung; bei einem Erstimpflinge
zeigten sich Kratzpocken an verschiedenen Körperstellen, welche sich in Geschwüre
verwandelten, aber nach Jodoformbehandlung heilten; bei einem anderen Kinde entstand ein
ausgedehntes Geschwür an der Impfstelle; ein weiteres erkrankte zuerst an einem Abszeß
einer Pocke und, als dieser abgelaufen war, an Blutgeschwüren der Schulter und des Nackens;
ein Impfling, welcher wegen innerer Krankheit in eine Krankenanstalt gebracht wurde, soll
einige Tage nach der Impfung an einer Schwellung des geimpften Armes erkrankt gewesen sein.
Bei Wiederimpfungen wurde Schwellung des geimpften Armes in einem Falle, ferner
Schwellung und Rötung des Armes und Achseldrüsenschwellung mit starken Schmerzen in
mehreren Fällen bei Insassen einer Irrenanstalt beobachtet. In einem Impfbezirke Berlins
erschien zur Nachschau ein Wiederimpfling, bei welchem sich Impetigo contagiosa zeigte;
aus dem Bezirke des Anstaltsvorstehers erkrankte ein Wiederimpfling nach der Nachschau
an derselben Krankheit. Ein Zusammenhang mit der Impfung ist in beiden Fällen nicht
nachgewiesen.
Nach Stettin sind von den Impfärzten keinerlei krankhafte Begleiterscheinungen der
Impfung mitgeteilt worden.
Dem Vorstande der Anstalt wurde aus seinem Impfbezirke ein Fall von angeblicher
Geschwürsbildung in der Umgebung der Impfpusteln gemeldet. Bei der Besichtigung stellte
sich indes heraus, daß die Pusteln regelrecht abgeheilt waren — es waren gerade 21 Tage
seit der Impfung verflossen — und daß in der Umgebung der Imnpfstelle sowie an der
entsprechenden Halsseite mehrfach kleinere Knötchen und Bläschen, augenscheinlich durch wundreiben
der Haut mit dem Hemdkragen oder Ärmel erzeugt, zu bemerken waren. Eine Impfschädigung
lag somit nicht vor.
In Oppeln sind Nachkrankheiten nicht bekannt geworden.
In Halle a. S. wurde an einem kräftigen, im öffentlichen Termine geimpften Kinde
bei der Nachschau 1 von 6 Impfpusteln pemphigusartig verändert angetroffen. In ihrer
Umgebung war die Oberhaut in Markstückgröße von der roten feuchten Lederhaut abgehoben
und der Grund der Pustel, die wesentlich größer erschien als ihre Nachbaren, von mißfarbigem
Aussehen. Die übrigen Pusteln zeigten nichts Ungewöhnliches und das ganze Impffeld nur
eine dem Höhestadium der Pustelentwickelung entsprechende Rötung und Anschwellung bei
entsprechendem Fieber. Infolge Nachlässigkeit der Mutter des Impflings kam das Kind
erst 2 Tage später dem Impfarzt wieder zu Gesicht, als der Prozeß bereits auf die benachbarte
zweite Pustel übergegangen war. Eine etwa talergroße Stelle war mit einem grauweißlichen
feuchten, etwa 2 mm dicken Belage bedeckt, ihr Grund beträchtlich angeschwollen und ihre
Umgebung stark gerötet. Am nächsten Tage hatte sich der Belag seitlich von den beiden
befallenen Impfpusteln ausgedehnt, die vier übrigen aber unverändert gelassen. Er hatte
Fünfmarkstückgröße erreicht, war dicker und die Reizerscheinungen in seiner Umgebung waren
stärker geworden. Eine Atzung mit dem Höllensteinstifte führte schnell zur Abstoßung des
Belages, die 2 Tage später bei wesentlicher Abnahme der Reizerscheinungen vollendet war,
und die befallene Fläche nur noch etwas mißfarbig erscheinen ließ. Die völlige Heilung
vollzog sich schnell und glatt.
Außerdem sind nur einige Fälle von verzögerter Abheilung der Impfpusteln zur
Beobachtung gekommen, die durch andauernde mechanische Reizung, namentlich Ankleben