Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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anzukündigen.  Ueberhaupt  ist  sowohl  bei  der  Entnahme  als  auch  bei  der  Verpackung
  und  Versendung  der  Materialien  jeder  Zeitverlust  zu  vermeiden,  da  sonst
das  Ergebniß  der  Untersuchung  in  Frage  gestellt  wird.

D.  Versendung  lebender  Kulturen  der  Pesterreger.

Die  Versendung  von  lebenden  Kulturen  der  Pesterreger  erfolgt  in  zugeschmolzenen
  Glasröhren,  die,  umgeben  von  einer  weichen  Hülle  (Filtrirpapier
und  Watte  oder  Holzwolle),  in  einem  durch  übergreifenden  Deckel  gut  verschlossenen
Blechgefäße  stehen;  das  letztere  ist  seinerseits  noch  in  einer  Kiste  mit  Holzwolle
oder  Watte  zu  verpacken.  Es  empfiehlt  sich,  nur  frisch  angelegte,  noch  nicht  im
Brutschranke  gehaltene  Aussaaten  auf  festem  Nährboden  zu  versenden.

Die  weitere  Verpackung  und  die  Versendung  geschieht  wie  unter  C  Abs.  3  und  4.