Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

Reichs-Gesetzblatt 
No. 23. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Vorschriften über die im Verkehr zulässige 
Fehlergrenze bei zilindrischen Hohlmaaßen. S. 267. 
 
 
 
(Nr. 1080.) Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Vorschriften über die im Ver- 
kehr zulässige Fehlergrenze bei zilindrischen Hohlmaaßen. Vom 25. Juli 1875. 
Der Bundesrath hat nach Vernehmung der Normal-Eichungskommission be- 
schlossen, an Stelle der Vorschriften unter B. der Bekanntmachung, betreffend 
die äußersten Grenzen der im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen 
der Maaße, Gewichte und Waagen von der absoluten Richtigkeit, vom 6. De- 
zenber 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 698) anderweite Bestimmungen treten zu 
lassen, welche im diesjährigen Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 436 ver- 
öffentlicht worden sind. 
Berlin, den 25. Juli 1875. 
 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
 
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 
Reichs- Gesetzbl. 1875. 49 
 
Ausgegeben zu Berlin den 30. Juli 1875.
	        
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