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(Nr. 1087.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes-
rath. Vom 19. September 1875.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von
Mecklenburg-Schwerin und von Seiner Königlichen Hoheit
dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations-
rath v. Prollius
an Stelle des in eine andere Dienststellung berufenen Staatsraths
v. Bülow
zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
Berlin, den 19. September 1875.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Delbrück.
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).