Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

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(Nr. 1087.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes- 
rath. Vom 19. September 1875. 
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von 
Mecklenburg-Schwerin und von Seiner Königlichen Hoheit 
dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz 
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations- 
rath v. Prollius 
an Stelle des in eine andere Dienststellung berufenen Staatsraths 
v. Bülow 
zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden. 
Berlin, den 19. September 1875. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).