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Betrag Darunter
Einnahme. für künftig
1876. pwegfallend.
Kapitel.
Mark. Mark.
Uebertrag .. . . . 15.204.052 –
6.. Zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg aus
dem Reichs-Festungsbaufonds, vorbehaltlich der Rück-
erstattung aus den nach Maßgabe des Gesetzes vom
14. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 62) von der
Stadtgemeinde in Straßburg zu entrichtenden 17 Mil-
lionen Mark für die entbehrlich werdenden Grund-
stücke -..................................... 6.000.000 —
7. Zum Neubau eines Garnisonlazareths:
in Bockenheim 165.000 M.
desgleichen in Gmünd . . 12.000
vorbehaltlich der Rückerstattung aus den
durch den Verkauf der in Folge dieser
Neubauten entbehrlich werdenden Lazareth-
grundstücke aufkommenden Erlösen. 177.000
8. Zu den Ausgaben für die Erweiterung der Militär-
Erziehungs- und Bildungsanstalten (Gesetz vom
12. Juni 1873, Reichs-Gesetzbl. S. 127) aus dem
Reichs-Festungsbaufonds, vorbehaltlich der Rücker-
stattung aus dem Verkaufserlöse der Grundstücke des
jetzigen Berliner Kadettenhauses und der Kriegs-
akademie ..... ... ... 1.440.000 —
Summe Titel 3 bis 8 22.821.052 —
Aus dem Reichs-Eisenbahnbaufonds.
9. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni
1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) . . . ... .... .... . . .. 16.692.784 –
Summe Titel 9 für sich.
Summe XI. (Kapitel 19) 45.495.836 —
Reichs- Gesetzbl. 1875. 70