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welche sich aus dem Gesetze vom 4. April 1874, betreffend einige Abänderungen
und Ergänzungen des Gesetzes vom 27. Juni 1871 über die Pensionirung und
Versorgung der Militärpersonen etc. (Reichs-Gesetzbl. S. 25), ergeben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 8. Februar 1875.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
Die in vorstehendem Gesetze zu 1 bis 6 bezeichneten Reichsgesetze sind hier
nicht wiederholt abgedruckt worden.