Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

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welche sich aus dem Gesetze vom 4. April 1874, betreffend einige Abänderungen 
und Ergänzungen des Gesetzes vom 27. Juni 1871 über die Pensionirung und 
Versorgung der Militärpersonen etc. (Reichs-Gesetzbl. S. 25), ergeben. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel.  
Gegeben Berlin, den 8. Februar 1875. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
 
Die in vorstehendem Gesetze zu 1 bis 6 bezeichneten Reichsgesetze sind hier 
nicht wiederholt abgedruckt worden.