Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

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(Nr. 1053.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmünzen. 
Vom 17. Februar 1875. 
Auf Ihren Bericht vom 16. Februar d. J. bestimme Ich hierdurch, daß die 
Reichsbehörden für das Zehnmarkstück die Benennung „Krone“, für das Zwanzig- 
markstück die Benennung „Doppelkrone“ anwenden. Dieser Erlaß ist durch das 
Reichs-Gesetzblatt zu veröffentlichen. 
Berlin, den 17. Februar 1875. 
 
Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
An den Reichskanzler. 
 
 
Herausgegeben im Reichskanzler- Amte. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 

	        
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