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Betrag
Klür, zan, Darunter
- — Ausgabe. vom l. Inr künftig
8 bis 31. März wegfallend.
* 1877.
Vart Mart.
VIII. Reichsschuld.
66. 1. Zinsen auf Schatzanweisungen, welche auf Grund des
Etatsgesetzes zur vorübergehenden Verstärkung des
ordentlichen Betriebsfonds der Reichs-Hauptkasse aus-
gegeben werden. 10.00—
2. Zinsen auf Schatzanweisungen, welche auf Grund des
Etatsgesetzes behufs der Beschaffung eines Betriebs-
sonds zur Durchführung der Münzreform ausgegeben
weren . . .. 600.000 —
3. Zinsenauf Schuldverschreibungen oder Schatzanweis ungen,
welche auf Grund des Gesetzes, betreffend die Auf-
nahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Tele-
graphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs-
Bejezbl. S. 18), sowie auf Grund des fernerweiten
Gesetzes vom 3. Januar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 1),
betrefeend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der
Telegraphenverwaltung, ausgegeben werden — —
Summe VIII (Kapitel 66 685.675 —
L. Rechnungshof.
67.|5.Besoldunen . .. . . .. 83.438 –
6.Wohnungsgeldzuschüsse 9.504 —-
7j8.Andere persönliche uögaben...·.................... 2.600 —
9/11.Sächliche Ausgabsen ... . . . . . . .. 4.075 —
Summe IX (Kapitel 67). 99.617 —
X. Reichs- Oberhandelsgericht.
68.5.Besoldunien .. . . . ..
6. Wohnungsgeldzuschüsse ....
79. Andere Prsönsthe usgaben . . . ..
10. Ausgaben
Sächliche und vermischte
Summe X (Kapitel 68)