Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

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Beilage E. 
Nachweisung 
der 
Resultate der Einigung bezw. Schaͤtzung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Katster * Nähere Angabe 
Gegen.nstge Flächen.) Davon de.bes durch die BetragßAngabe, 
Stand, Name ½*5 eic —*-*-..e Forde- Truppenübung derob Entschäi- 
und stan rung verursachten Einheits lei digung durch 
z VWitnort der ung bescà# des Schadens durch Einheits-hn lei. Einigung oder 
2 ohnor Ent. – digt den Verlustreise. stenden auf Grund 
r der „:dbes beschädigten Veschä Körnern, Entschä. förmlich 
5 schädi. Grundstücks digten. Heu, Weibe 4ormücher 
2. Jrnteressenten. Heu, 7 digung. Abschätzung 
gung. —. — Bestellungs. 
« E z festgestellt ist. 
AEHE S kosten rc. 
S————1 4. 4. 
1. 2. 3 4. 5 6 GCa. 7. 8. 9. 10. 
l l l 
DorfschaftNKreisN.. 
1.Grundbesitzer 
Johann X Roggen- 
u. s. w. saat JNJlllls H H Hl.HO Scheffel.00 00 
Anmerkung. 1. Gleich nach der Truppenübung fordert der Ortsvorstand die Eingesessenen zur Anmeldung der 
Entschädigungsforderungen auß 
Die Anmeldungen werden vom Ortsvorstande durch Ausfüllung der Kolonnen 1—7 zusammen- 
estellt. Kolonne 6 und 7 sind mit Blei auszufüllen. Wollen die Betheiligten keine bestim mten 
ntschädigungsforderungen stellen, so bleibt Kolonne Ga unausgefüllt. 
3 leier Weise hat die zuständige Civilbehörde dem selbständigen Gutsbezirke gegenüber 
zu verfahren. 
Die Nachweisungen sind von dem Ortsvorstande bezw. der zuständigen Civilbehörde der 
Abschätzungskommission bei ihrem Eintreffen zur Prüfung und weiteren Ausfüllung vorzulegen. 
Der Ortsvorstand muß beim Schätzungstermine anwesend sein. 
2. Haben die Abschätzungen nur geringen Umfang oder sind nur wenige Interessenten betheiligt, so 
ist die Nachweisung entbehrlich, jedoch müssen dann die entsprechenden Angaben aus dem Protokoll 
zu entnehmen sein. 
Reichs= Gesebl. 1878. 
Für Abschätzungen, auf welche dies Schema nicht ohne weiteres paßt, ist ein entsprechendes 
Schema zu entwerfen. 
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