Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

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(Nr. 1314.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts- 
Etat für das Etatsjahr 1879/80. Vom 6. Juli 1879. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths 
und des Reichstags, was folgt: 
§. 1. 
Der Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1879/80 wird, wie folgt, 
abgeändert bezw. ergänzt: 
1. unter den einmaligen Ausgaben ist als Kapitel 13 a einzustellen: 
XIa. Reichsdruckerei. 
Titel 1. Entschädigung an Preußen für Abtretung 
der Staatsdruckerei. 3 573 000 Mark. 
Titel 2. Behufs Verschmelzung der vormaligen Ge- 
heimen Ober-Hofbuchdruckerei mit der 
preußischen Staatsdruckerei 1 299 500 
Summe Xla (Kapitel 13a) 4 872 500 Mark. 
2. die Ansätze unter Kapitel 4a der Einnahme werden durch die folgenden 
ersetzt: 
VI. Reichsdruckerei. 
a. Einnahme. 
Titel 1/2. Für Drucksachen und andere in das 
Druckereifach einschlagende Arbeiten, sowie 
Erlös von Fabrikabgängen, Miethe für 
Dienstwohnungen, Beiträge zu den Kosten 
für die Wasserheizung und den Wasser- 
verbrauch in den Dienstgebäuden und 
sonstige vermischte Einnahmen 3 212 500 Mark. 
Summe der Einnahme für sich.