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Nummer.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz.
Mark.
c) grobe Waaren aus weichem Kautschuck, un-
lackirt, ungefärbt, unbedruckt, Hartgummi-
waaren, alle diese Waaren auch in Verbin-
dung mit anderen Materialien, sofern sie da-
durch nicht unter Nr. 20 fallen; übersponnene
Kautschuckfäden ..
d) feine Waaren aus weichem Kautschuck, lackirt,
gefärbt, bedruckt, oder mit eingepreßten Des-
sins, alle diese auch in Verbindung mit an-
deren Materialien, soweit sie dadurch nicht
unter Nr. 20 fallen ...
e) Gewebe aller Art mit Kautschuck überzogen,
getränkt oder durch Zwischenlagen aus Kaut-
chuck verbunden, oder mit eingeklebten Kaut-
schuckfäden; Gewebe aus Kautschuckfäden in
Verbindung mit anderen Spinnmaterialien)
Strumpf= und Posamentierwaaren in Ver-
bindung mit Kautschuckfäden
Anmerkungen zu e:
1. Kautschuckdrucktücher für Fabriken und Kratzenleder,
künstliches, für Kratzenfabriken, beide auf Erlaubniß-
schein unter Kontrole ...
2. Schläuche aus Hanf, Maschinentreibriemen und Wagen-
decken aus groben Zeugstoffen, in Verbindung mit
Kautschuck . ...
18 Kleider und Leibwäsche, fertige, auch
Putzwaaren:
a) von Seide oder Floretseide, auch in Verbin-
dung mit Metallfäden; gestickte und Spitzen-
kleider
b) von Halbseide
c) andere, soweit sie nicht unter d und e ge-
nannt sind . . .. . . ..
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
45
40
60
90
frei
900
450
300