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Nummer.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz.
Mark.
41
Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten
Thierhaare, sowie Waaren daraus:
a) Wolle: rohe, gefärbte, gemahlene; ferner
Haare: roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch
in Lockenform gelegt .. .. .... . . . . ... . . ...
b) gekämmte Wolle.
c) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien,
ausschließlich der Baumwolle, gemischt:
1. aus Rindvichhaaren, ein= und zweifach
aller Art) Watten . . . ....
2. Genappes-, Mohair-, Alpakkagarn:
a) einfaches, ungefärbt oder gefärbt,
dublirtes ungefärbt . . . . . ...
b) dublirtes gefärbt; drei- oder mehr—
fach gezwirntes, ungefärbt oder gefärbt
3. anderes Garn:
a) roh, einfach ....... ...... .... ....
b) roh, dublirt
y) gebleicht oder gefärbt, einfach. . . . . .
g) gebleicht oder gefärbt, dublirt; drei—
oder mehrfach gezwirnt, roh, gebleicht
oder gefärbt .. . . . .. . . . . . . . . ....
d) Waaren, auch in Verbindung mit Baum-
wolle, Leinen oder Metallfäden:
1. Tuchleisten
2. grobe unbedruckte, ungefärbte Filze
3. Fußdecken, welche gefärbte oder ungefärbte
Garne aus Rindviehhaaren enthalten
4. unbedruckte Filze, soweit sie nicht zu Nr. 2
gehören; unbedruckte Filz= und Strumpf-
waaren, Fußdecken, auch bedruckte, aus
Wolle oder anderen Thierhaaren mit
Ausnahme der Rindvieh= und Roßhaare,
auch in Verbindung mit vegetabilischen
Fasern und anderen Spinnmaterialien.
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
frei
24
frei
24
100