Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

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Unser  Minister  der  Justiz  ist  mit  der  Vollziehung  dieses  Gesetzes  beauftragt.
Gegeben,  Stuttgart,  den  5.  Mai  1857.

Wilhelm.
Der  Justiz-Minister:
Wächter.

Auf  Befebl  des  Königs:
der  Chef  des  Geheimen-Kabinets:
Maueler.

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Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Inhalt. Königliche Dekrete. Keine. V er fügungen der Departements. Verfügung binsichtlich der Anwendung der K. Verordnung vom 17. Juni 1822, betreffend die Diäten und Reisekosten der Civilstaatsdiener auf die Diäten der Generalsuperintendenten und des Feldprobsts. — Verfügung, betreffend die Entschädigung der Schulmeister und der unständigen Lehrer für das Anwohnen bei den Schulconferenzen. — Bekanntmachung, betreffend die Gründung einer weiteren Präbende für unterstützungobedürftige Fräulein vom ritterschaftlichen Adel. — Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der besonderen Staatsaufsicht über die Gemeinde Heuchlingen, Oberamts Aalen. — Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Uebergangsstation für den Verkehr mit controlepflichtigen Gegenständen von Wimsheim nach Friolzhelm, beide im Cameralamtsbezirke Leonberg. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. A) Der Departements des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. aà . . Verfügung hinsichtlich der Anwendung der Königl. Verordnung vom 17. Juni 1822, betreffend die Diäten und Reisekosten der Civilstaatsdiener auf die Diäten der Generalsuperintendenten und des Feldprobstes. In der Absicht, die Diätenbezüge der evangelischen Generalsuperintendenten und des deldprobsio mit den für die Civilstaatsdiener bestehenden Normen, nach welchen zufolge der