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Unser Minister der Justiz ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.
Gegeben, Stuttgart, den 5. Mai 1857.
Wilhelm.
Der Justiz-Minister:
Wächter.
Auf Befebl des Königs:
der Chef des Geheimen-Kabinets:
Maueler.
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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
V er fügungen der Departements. Verfügung binsichtlich der Anwendung der K. Verordnung
vom 17. Juni 1822, betreffend die Diäten und Reisekosten der Civilstaatsdiener auf die Diäten der
Generalsuperintendenten und des Feldprobsts. — Verfügung, betreffend die Entschädigung der Schulmeister
und der unständigen Lehrer für das Anwohnen bei den Schulconferenzen. — Bekanntmachung,
betreffend die Gründung einer weiteren Präbende für unterstützungobedürftige Fräulein vom ritterschaftlichen
Adel. — Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der besonderen Staatsaufsicht über die Gemeinde
Heuchlingen, Oberamts Aalen. — Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Uebergangsstation
für den Verkehr mit controlepflichtigen Gegenständen von Wimsheim nach Friolzhelm, beide im
Cameralamtsbezirke Leonberg.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements des Innern und des Kirchen= und
Schulwesens.
Der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens.
aà . .
Verfügung hinsichtlich der Anwendung der Königl. Verordnung vom 17. Juni 1822, betreffend die
Diäten und Reisekosten der Civilstaatsdiener auf die Diäten der Generalsuperintendenten
und des Feldprobstes.
In der Absicht, die Diätenbezüge der evangelischen Generalsuperintendenten und des
deldprobsio mit den für die Civilstaatsdiener bestehenden Normen, nach welchen zufolge der