Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

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b)  Verfügung,  betreffend  die  Entschädigung  der  Schulmeister  und  der  unständigen  Lehrer  für  das
Anwohnen  bei  den  Schulconferenzen.

In  Betreff  der  Entschädigung  der  Schullehrer  für  das  Anwohnen  bei  den  Schulconferenzen
  wird  in  Berücksichtigung  der  in  den  Preisen  der  Unterhaltsmittel  eingetretenen
Steigerung  unter  Abänderung  der  einschlagenden  Bestimmungen  der  Verfügung  vom
3.  October  1822  (Ergänzungsband  zum  Regierungsblatt  von  1838,  S.  321)  Folgendes
verfügt:

Den  Schulmeistern,  sowie  den  unständigen  Lehrern  an  den  Volksschulen  fünd,  insoferne
sie  vom  Conferenzorte  wenigstens  eine  Stunde  entfernt  wohnen,  an  Reisekosten  fuͤr  jede
Stunde  der  Entfernung  ihres  Wohnsitzes  von  dem  Conferenzorte  statt  der  bisberigen  10kr.
künftig  je  15  kr.  zu  entrichten.

Außerdem  sind  als  Entschädigung  für  den  bei  dieser  Veranlassung  fie  treffenden  weiteren
  Aufwand  den  Schulmeistern  je  48  kr.,  den  unständigen  Lehrern  je  40  kr.  Taggeld
statt  der  bisherigen  Vergütungen  von  40  kr.  und  beziehungsweise  von  30  kr.  zu  reichen.

Die  Verwaltungen  der  zu  Bestreitung  des  Aufwands  verpflichteten  Kassen  haben  hienach
  sich  zu  achten.

Stuttgart  den  11.  Juni  1857.
Linden.  Rümelin.

8)  Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministeriums  des  Innern.

à)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Gründung  einer  weiteren  Präbende  für  unterstützungsbedürftige
Fräulein  vom  ritterschaftlichen  Adel.  -

Dem  §.  2  der  Stiftungs-Urkunde  mehrerer  Präbenden  für  Fräulein  ritterschaftlichen
Adels  vom  6.  April  1818  (Reg.Blatt  S.  146)  gemäß  haben  Seine  Königliche  Malestät
  in  Folge  der  Vermehrung  des  Stiiftungsfonds  durch  pöchste  Entschließung  vom
1.  Mai  die  bisherige  Zabhl  von  acht  Präbenden  auf  neun,  von  welchen  jede  mit  einem
jährlichen  Genuß  von  zweihundert  Gulden  verbunden  ist,  zu  erhöhen  geruht.

Stuttgart  den  14.  Mai  1857.
Linden.