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C. Ungarische Behörden.
I. Oberste und Landesbehörden.
1. Sämmtliche Ministerien.
2. Der Staatsrechnungshof.
3. Die Landesregierung für Kroatien und Slavonien.
4. Das General-Kommando in Agram als Grenz- Landesverwaltungsbehörde.
5. Das Gubernium für Fiume.
II. Militärbehörden.
6. Das Honvéd-Oberkommando.
7. Die Honvéd-Distriktskommanden.
III. Verwaltungs- und Polizeibehörden.
8. Die Vizegespansämter in den Komitaten, die Bürgermeisterämter in den
Städten mit Jurisdiktionsrecht.
9. Das Bürgermeisteramt der freien Stadt Fiume und deren Gebietes.
10. Die Budapester Polizei-Oberhauptmannschaft.
IV. Kirchliche, Unterrichts= und Fundational-Behörden,
wissenschaftliche und Kunst-Institute.
11. Die römisch- und griechisch-katholischen erzbischöflichen und bischöflichen Ordi-
nariate und Konsistorien.
12. Die Benediktiner-Erzabtei in Martinsberg.
13. Die Superintendenzen der evangelisch-augsburgischen und helvetischen Kon-
fession.
14. Die griechisch-orientalisch-serbischen und romanischen erzbischöflichen und
bischestichen Ordinariate.
15. Die Superintendenz der Unitarier in Siebenbürgen.
16. Die Durchführungskommission der autonomen orthodoxen israelitischen
Glaubensgenossen in Ungarn und Siebenbürgen.
17. Die Landeskanzlei der Israeliten.
18. Die Rektorate und akademischen Senate der Universitäten zu Budapest,
Klausenburg und Agram und des Joseph-Polytechnikums in Budapels.
19. Die Rechtsakademien.
20. Die Prüfungskommissionen für Mittelschullehrer zu Budapest und Klausenburg.
21. Die Maturitäts-Prüfungskommissionen.
22. Die Distrikts-Oberstudiendirektorate.
23. Das Direktorat der Landes-Musterzeichenschule und Zeichenlehrer-Präparandie.
24. Das Direktorat der Landes-Musikakademie zu Budapest.
25. Die Berg- und Forstakademie zu Schemnitz, die Bergwerksschulen zu Wind-
schacht und Felsö-Bánya.