Contents : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1914. (104)

ede

Untersuchungs=  und  Prüsstelle  des  Deutschen  Azetylenvereins
  beantragt,  ihre  in  sechs  Größen  hergestellten

Azetylenapparate  K.  R.  V.  und  zwar  mit  Füllungen  F

bis  zu  4  kg  Karbid  gemäß  8§  12  der  Azetylenverordnung
  (Beschluß  des  Bundesrats  vom  28.  November
  1912  (8  1003  der  Protokolle)  und  mit
Füllungen  bis  zu  10  kg  Karbid  gemäß  §  14  a.  a.  O.
zuzulassen.

Der  Azetylenapparat  ist  einschließlich  der  mit
Typenzeugnis  Nr.  48  des  Deutschen  Azetylenvereins
  versehenen  Wasservorlage  einer  Betriebsprüfung
und  Begutachtung  durch  die  Untersuchungs=  und
Prüfstelle  unterzogen  worden.

Aüuf  Antrag  der  Technischen  Aussichtskommission
werden  daher  die  Azetylenapparate  K.  R.  V.  der
Firma  gemäß  §  12  bezw.  14  a.  a.  O.  unter  Typennummer
  „J#“  und  „Al#“  widerruflich  zugelassen.

Apparate  der  Firma,  denen  vorstehende  Vergünstigungen
  gewährt  werden,  müssen  mit  einem
Fabrikschilde  versehen  sein,  das  an  den  zur  Befestigung
  dienenden  Zinntropfen  oder  Kupfernieten  den
Stempel  des  Dampfkesselüberwachungsvereins  „Cöln“
erkennen  läßt  und  im  übrigen  Aufschriften  gemäß
nachstehender  Tabelle  enthält:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Apparat  K.  A.  V.  Größe:  1  2  3  4  5  6
Höchstgewicht  der  Gesamtbelastung  in  kg  0  45  47  52  61  67
Karbidfüllung  in  kg  Körnung  50/80  mm  1  2  3  4  4  10
Größte  Dauerleistung  in  Stundenlitern  300  600  900  12001200  3000
Nutzbarer  Inhalt  des  Gasbehälters  in  Litern  50  60  72  100165  150
Wasserinhalt  des  Entwicklers  in  Litern  60  90  90  120  200  200
Entschlammung  nach  Verbrauch  v.  kg  Karbid  6  8  9  12  20  20
Typennummer  J  „  J  *  J  „  J„  Ais

 

Laufende  Fabrikationsnummer

Jahr  der  Anfertigung
Firma  oder  Lieferant

Wohnort  des  Fabrikanten  oder  Lieferanten

Berlin,  den  12.  Juni  1914.

 

 

 

 

 

Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.
Im  Auftrage:
Neumann.
An  die  Herren  Regierungspräsidenten  und  den  Herrn  Polizeipräsidenten  hier.

 

Vorstehenden  Erlaß  bringe  ich  hierdurch  zur  Kenntnis.

Stettin,  den  22.  Juni  1914.

Der  Regierungspräsident.
In  Vertretung:
von  Seebach.

476)  Bekanntmachung.

Die  von  der  Generalversammlung  der  Rosenfelder
  und  Sabitz-See-Genossenschaft  in  Rosenfelde,
Kreis  Regenwalde,  beschlossene  Satzungsänderung,
betr.  Verpflichtung  zur  Unterhaltung  der  mit  Hilfe

öffentlicher  Mittel  ausgeführten  Folgeeinrichtungen“
ist  am  19.  Juni  1914  von  mir  genehmigt  worden
Stettin,  den  19.  Juni  1914.  «
Der  Regierungspräsident.
von  Schmeling.