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Untersuchungs= und Prüsstelle des Deutschen Azetylenvereins
beantragt, ihre in sechs Größen hergestellten
Azetylenapparate K. R. V. und zwar mit Füllungen F
bis zu 4 kg Karbid gemäß 8§ 12 der Azetylenverordnung
(Beschluß des Bundesrats vom 28. November
1912 (8 1003 der Protokolle) und mit
Füllungen bis zu 10 kg Karbid gemäß § 14 a. a. O.
zuzulassen.
Der Azetylenapparat ist einschließlich der mit
Typenzeugnis Nr. 48 des Deutschen Azetylenvereins
versehenen Wasservorlage einer Betriebsprüfung
und Begutachtung durch die Untersuchungs= und
Prüfstelle unterzogen worden.
Aüuf Antrag der Technischen Aussichtskommission
werden daher die Azetylenapparate K. R. V. der
Firma gemäß § 12 bezw. 14 a. a. O. unter Typennummer
„J#“ und „Al#“ widerruflich zugelassen.
Apparate der Firma, denen vorstehende Vergünstigungen
gewährt werden, müssen mit einem
Fabrikschilde versehen sein, das an den zur Befestigung
dienenden Zinntropfen oder Kupfernieten den
Stempel des Dampfkesselüberwachungsvereins „Cöln“
erkennen läßt und im übrigen Aufschriften gemäß
nachstehender Tabelle enthält:
Apparat K. A. V. Größe: 1 2 3 4 5 6
Höchstgewicht der Gesamtbelastung in kg 0 45 47 52 61 67
Karbidfüllung in kg Körnung 50/80 mm 1 2 3 4 4 10
Größte Dauerleistung in Stundenlitern 300 600 900 12001200 3000
Nutzbarer Inhalt des Gasbehälters in Litern 50 60 72 100165 150
Wasserinhalt des Entwicklers in Litern 60 90 90 120 200 200
Entschlammung nach Verbrauch v. kg Karbid 6 8 9 12 20 20
Typennummer J „ J * J „ J„ Ais
Laufende Fabrikationsnummer
Jahr der Anfertigung
Firma oder Lieferant
Wohnort des Fabrikanten oder Lieferanten
Berlin, den 12. Juni 1914.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage:
Neumann.
An die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Polizeipräsidenten hier.
Vorstehenden Erlaß bringe ich hierdurch zur Kenntnis.
Stettin, den 22. Juni 1914.
Der Regierungspräsident.
In Vertretung:
von Seebach.
476) Bekanntmachung.
Die von der Generalversammlung der Rosenfelder
und Sabitz-See-Genossenschaft in Rosenfelde,
Kreis Regenwalde, beschlossene Satzungsänderung,
betr. Verpflichtung zur Unterhaltung der mit Hilfe
öffentlicher Mittel ausgeführten Folgeeinrichtungen“
ist am 19. Juni 1914 von mir genehmigt worden
Stettin, den 19. Juni 1914. «
Der Regierungspräsident.
von Schmeling.