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(Nr. 1477.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer gestempelter Wechselblankets.
Vom 10. Juli 1882.
N% Aufräumung der Bestände an den einzelnen Sorten der nach Maßgabe
der Bekanntmachung vom 13. Juni 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 153) hergestellten
gestempelten Wechselblankets werden neue derartige Blankets debitirt werden. Die-
selben lauten über die gleichen Steuerbeträge wie die früheren Blankets, und
werden bei den mit dem Debit von Wechselstempelmaterialien betrauten Post-
anstalten zu dem Preise des Stempelbetrages, auf welchen sie lauten, zum Ver-
kauf gestellt werden.
Der mit Arabesken in violetter Farbe umgebene Stempelaufdruck der neuen
Blankets entspricht, abgesehen von dem in demselben fehlenden Vordruck für den
Kassationsvermerk, dem Muster der nach der Bekanntmachung vom 22. No-
vember 1881 (Reichs-Gesetzbl. S. 271) hergestellten Wechselstempelmarken.
Die in der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzbl.
S. 695) enthaltenen Anordnungen über den Debit der gestempelten Wechsel-
blankets sowie über das Verfahren bei Erstattung verdorbener Blankets finden auf
die neuen gestempelten Blankets ebenmäßig Anwendung.
Neben den neuen dürfen auch die nach den bisherigen Vorschriften her-
gestellten gestempelten Wechselblankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer
verwendet werden.
Berlin, den 10. Juli 1882.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Burchard.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.