Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1884. (18)

— 250 — 
Talg 
Taschenuhren, von gewöhnlichem Metall, Nickel oder Silber, und 
Theile davon. . . . . ... ... . ...... .. .. . . ..... . .. ... . . . .. 
Taschenuhren, goldene oder vergoldete, und Theile davon. .... .. . 
Teppiche, von Jute, Hanf, Filz oder patent tapestry. 
desgl., bessere Sorten, wie Brüsseler Kidderminster und andere 
nicht aufgezählte Arten 
desgl., von Sammet: . . . . . ... 
Thee . .. .. .. . . . . . .. 
Tischvorräthe (table stores) aller Art und Konserven. ...... . . .. 
Vogelnester . . . . . . . .. ................ 
Waagen und Waagschalen............................... 
Wachs, Bienenwachs oder vegetabilisches 
Wachstuch . .. . ... . .. .. .. .. . . . . . .. 
Waffen, Munition, Feuerwaffen, Jagd- oder Seitengewehre, mit 
besonderer Erlaubniß der koreanischen Regierung zur Jagd oder 
Selbstvertheidigung eingeführt .. . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. 
Wagen (Fuhrwerke aller Art) .. .. .. ..... .. . .. .. ... ... . . ... 
Wand-, Stutz- und Thurmuhren, sowie Theile derselben .. . . . .. . 
Weine aller Art in Fässern oder Flaschen 
Wissenschaftliche Instrumente, mathematische, physikalische, chirurgische 
und meteorologische nebst Zubehör. . . .. . . . . . .. ... .. . . . . ... 
Wolle, Schaf-, rohe 
Wollen- und seidengemischte Gewebe aller Art ..... . .. .. .. . .. . 
Wollfabrikate aller Art .. . . ... .. .... .... . ... .. ... . . . . . . .. 
Zahnpulver .. .. . . . . . . . . . .. 
Zimmerdecken (floor rugs) aller Art .. . . . . . ... . . . . . . .. . . . ... 
Zinnober, rother ... . . .. . ................... . . ... . . . . . . 
Zucker, brauner und weißer, alle Arten, Syrup und Melasse .. 
Zwirn oder gezwirntes Garn aller Art, nicht aus Seide .. . . . . . . 
Alle nicht besonders genannten Rohartikel 
Alle nicht besonders genannten Halbfabrikate 
Alle nicht besonders genannten Ganzfabrikate ... . . . . .. .. . . .. .. 
      
  
  
Werthzoll 
in 
Prozenten. 
7 1/2 
10 
20 
7 1/2 
10 
20 
7 1/2 
7  1/2 
20 
5 
7  
7   
20 
20 
10 
10 
zollfrei 
5 
73 
71/2 
10 
 
10 
 
5 
— 
0 
 
10 
Beim Verkauf fremder Schiffe in Korea ist ein Zoll von 25 mexikanischen 
Dollar-Cents pro Tonne von Segelschiffen und von 50 mexikanischen Dollar- 
Cents pro Tonne von Dampfschiffen zu entrichten.
	        
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