Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Nro.  5.

Regierungs-Blatt

fuͤr  das

Koͤnigreich  Wuͤrttemberg.

 

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Donnerstag,  den  5.  Februar  1829.
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Inhalr.
Köntsl.  Dekrete.  Bewilligung  zu  Annabme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfütgungen  der  Departements.  Wobnsi#s=  Veründerung  eines  Rechts-Consulenten.  —  Verfügung,  die
Behandlung  der  mir  der  wurhartigen  Krankbeit  behafteten  Fückse  bekreffend.  —  Bekanntmachung,  berreffend
die  Besetzung  und  Einweisung  des  Königlic##n  Gräflich  Königseng-Aulendorf'schen  Amre  Aulendorf=  Königeeagwald.
  —  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  der  narurhistoruchen  Tabellen  von  dem  Schulmeister  Gehring.  —
Vesehung  des  Schul-Inspektoraks  Ehingen.  —  Pastoral-Dienslprüfung  der  katholischen  Geistlichen.  —  Verfülnung,
  in  Betreff  der  Penssons-Verbältnisse  derjenigen  Diener,  welche  ein  Staatsamt  und  ein  evangelisches
Kicchen=  oder  Lehramt  zugleich  bekleiden,  oder  von  dem  Staatodienst  in  den  Kuchendienst  oder  von  diesem  in
jenen  überkreten.

Dienst-Erledigungen.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Bewilligung  zu  Annahme  eines  fremden  Ordens.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  Lom  26..  M.
an  den  Ordens-Vice-Kanzler,
dem  Kammerherrn,  Schloßhauptmann  v.  Wechmar  in  Ludwigsburg,  und
Hochst  Ihrem  Adjutanten,  Major  v.  Baumbach,
die  nachgesuchte  Erlaubniß,  den  von  des  Königs  von  Preußen  Majestät  ihnen  verlieheuen
  Se.  Johanniter-Orden  anzunehmen  und  zu  tragen,  Jnädigst  ertheilt.