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Nro. 5.
Regierungs-Blatt
fuͤr das
Koͤnigreich Wuͤrttemberg.
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Donnerstag, den 5. Februar 1829.
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Inhalr.
Köntsl. Dekrete. Bewilligung zu Annabme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten.
Verfütgungen der Departements. Wobnsi#s= Veründerung eines Rechts-Consulenten. — Verfügung, die
Behandlung der mir der wurhartigen Krankbeit behafteten Fückse bekreffend. — Bekanntmachung, berreffend
die Besetzung und Einweisung des Königlic##n Gräflich Königseng-Aulendorf'schen Amre Aulendorf= Königeeagwald.
— Privilegium gegen den Nachdruck der narurhistoruchen Tabellen von dem Schulmeister Gehring. —
Vesehung des Schul-Inspektoraks Ehingen. — Pastoral-Dienslprüfung der katholischen Geistlichen. — Verfülnung,
in Betreff der Penssons-Verbältnisse derjenigen Diener, welche ein Staatsamt und ein evangelisches
Kicchen= oder Lehramt zugleich bekleiden, oder von dem Staatodienst in den Kuchendienst oder von diesem in
jenen überkreten.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets Lom 26.. M.
an den Ordens-Vice-Kanzler,
dem Kammerherrn, Schloßhauptmann v. Wechmar in Ludwigsburg, und
Hochst Ihrem Adjutanten, Major v. Baumbach,
die nachgesuchte Erlaubniß, den von des Königs von Preußen Majestät ihnen verlieheuen
Se. Johanniter-Orden anzunehmen und zu tragen, Jnädigst ertheilt.