XI
A B C D
für die Aichung für die für Aichpfropfen
ohne
Berichtigung Stempelung
aus aus aus aus
aus Eisen anderem Eisen anderem Eisen anderem Kupfer Bleilegi-
Metall. Metall. Metall. rung.
Mark. Pf. Mark. Pf. Mart. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf.
Zu Artikel 1
unter V a.
Für Handelsge-
wichte zu 50 Pfund 4 — 80 —10 —30 —20 — 40— 35 — 10
Für Handelsge—
wichte zu ½ Pfund—10 ----20 ---- 5 ----10 —5—10—20—5
Für Handelsge-
wichte zu 50 Gramm
aus Eisen.— 10
Die Ansätze der Spalte B schließen die Kosten des Füllmaterials ein.
Bei Handelsgewichten aus Eisen mit Aichpfropfen aus Kupfer sind unter B
dieselben Gebühren zu erheben wie für Handelsgewichte aus anderem Metall.
A B C D
für Prüfung
für die Aichung für die ohne für
Berichtigung Stempelung Aich-
pfropfen
aus aus aus
aus aus aus aus
anderem andere anderem
Eisen. Metall. Eisen. Metall. Eisen. Metall. Messing.
Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf.
Für Präzisionsgewichte zu
50 Pfund . . . . . . . ... — 60 1 20 15 30 30 60 35
Für Präzisionsgewichte zu
½ Pfund — 15 —30 — 10 — 15 — 10 — 15 — 20
Für Präzisionsgewichte aus
Eisen zu 2, zu 1 und
zu 0,5 Kilogramm . . . 15 — —10 — ——10— —20