Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

5. zweidrähtiges, wiederholt gezwirntes, roh, gebleicht, ge- 
färbt; auch accommodirter, zum Einzelverkauf her- 
gerichteter Baumwollenzwirn jeder Art ............ 70 Mark 
für 100 Kilogramm. 
b) Für Position d 6, Spitzen und alle Stickereien, wird der Eingangszoll 
erhöht von 250 Mark auf . . . .. . .. . . .. . . .. .. . . . ... 350 Mark 
für 100 Kilogramm. 
c) Die Anmerkung 3 zu d erhält folgende Fassung: 
Schmirgeltuch .. .. . . ... 6 Mark 
für 100 Kilogramm. 
2. In Nr. 5 treten an Stelle der Positionen b bis e folgende Bestimmungen: 
b) Ultramarin . .. .. .. .. .. .. .. . . ..... .. .. .. .. .. . . .. 15 Mark, 
c) Wachholderöl, Rosmarinöl .. . ........... .......... 12   " 
d) Zündhölzer und Zündkerzchen 10   " 
e) Oxalsäure und oxalsaures Kali; gelbes, weißes und rothes 
blausaures Kai . .. . . .. .. . .. .. . . ... 8    " 
f) Oelfiniß 6   " 
g) Aetzkali, Aetznatron . . . . . . . ... 4   " 
h) Alaun; Barytweiß; Buchdruckerschwärze; Chlorkalk; Farb- 
holzextrakte; Gelatine; Kitte; Leim; Ruß; Schuhwichse; 
Siegellack; Tinte und Tintenpulver; Wagenschmiere; Zünd- 
waaren mit Ausnahme der Zündhölzer und Zündkerzchen 3   " 
für 100 Kilogramm. 
 Die Bestimmungen der bisherigen Positionen f bis i treten unter 
i bis m. 
Als neue Nummern sind einzustellen: 
n) Strontianpräparate ... .. .. .. .. . . . . .. .. .. . . . .. . . .. 2 Mark, 
o) Kreide, geschlemmte . . . . ... . . . .. . . ...... .. . .. . . ... 0,30   " 
für 100 Kilogramm. 
3. In Nr. 6 e 3 γ sind die Worte „Uhrfournituren und Uhrwerke aus unedlen 
Metallen“ zu ersetzen durch die Worte: „Uhrwerke zu anderen als Thurm- 
und Taschenuhren, sowie Uhrfournituren aus unedlen Metallen“. 
4. Die Nr. 7 erhält folgende Fassung: 
7. Erden, Erze, edle Metalle, Asbest und Asbestwaaren: 
a) Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt 
oder gemahlen, imgleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese 
Gegenstände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; 
edle Metalle, gemünzt, in Barren oder Bruch, Asbestfiber, auch 
gereinigt; Asbestkitt und Asbestanstrichmasse. . . . . . . . . . ... frei. 
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