Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

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b) Pappe und Papier aus Asbest in Bogen, Rollen oder Platten: 
1. ungeformt .. .. . .. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . .. 10 Mark, 
2. geformt, auch durchlocht .. . . . . . . . . . . . . . . . .. 24 " 
c) Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, 
auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien. .. 24 " 
d) Asbestgewebe, auch in Verbindung mit anderen Spinn- 
materialien .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . .. 40   " 
e) Asbestwaaren, anderweit nicht genannt, auch in Ver- 
bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch 
nicht unter Nr. 20 falllen 60   " 
für 100 Kilogramm. 
5. Die Nr. 9 erhält folgende Fassung: 
a) Weizen . . . . . . . . . . .. 3 Mark, 
b) α) Roggen . . . . . . . . .. 3   " 
β)   Hafer . . . . . . . . .. . . .. 1,50   " 
γ) Buchweizen ... .. . . . .. ... .. .. .. . .. . .. . . . . . .. 1   " 
δ)   Hülsenfrüchte . . . . ... 1   " 
ε) andere nicht besonders genannte Getreidearten 1   " 
c) Gerste . . .. . . . . . .. 1,50   " 
d) α) Raps, Rübsaat, Mohn, Sesam, Erdnüsse und ander- 
weit nicht genannte Oelfrüchte . . . .. 2   " 
β) Leinsaat, Baumwollensamen, Ricinussamen, Palmkerne 
und Koprah . . . . . .. .. . . . .. .. . .. . . .. .. . . . . . .. frei. 
e) Mais und syrischer Dari .. 1 Mark, 
f)   Malz .. .. . . .. . . . .. 3   " 
g) Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel ..... . . . . . . . ... 3   " 
h) Weinbeeren, frische . . .. . ... 15   " 
i) Cichorien, Rüben, getrocknet (gedarrt)  1   "   
für 100 Kilogramm. 
k) Erzeugnisse des Landbaues, anderweit nicht genannt frei. 
6. Der Eingangszoll für zugerichtete Schmuckfedern, Nr. 11 g, wird erhöht 
von 300 Mark auf . . . . .. ... . . . . ....... .. . . .. . . . . .. 900 Mark 
für 100 Kilogramm. 
7. In Nr. 12 erhält die Position a folgende Fassung: 
a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte, trockene), zur Leder- 
bereitung, auch enthaart: ... frei. 
8. In Nr. 13 treten an Stelle der Positionen a und c folgende Bestim- 
mungen: 
a) Brennholz; Schleifholz, Holz zur Cellulosefabrikation, nicht über 1 Meter 
lang und nicht über 18 Centimeter am schwächeren Ende stark; Reisig,
	        
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