Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

— 133 — 
  
  
  
  
Maaßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz 
Nummer Verzollung. 
 Mark. 
b) von Halbseide 100 Kilogramm 675 
c) andere, soweit sie nicht unter d und e genannt sind desgl. 300 
d) von Geweben, mit Kautschuck überzogen oder ge- 
tränkt, sowie aus Kautschuckfäden in Verbindung 
mit anderen Spinnmaterialien desgl. 130 
e) Leibwäsche, leinene und baumwollene desgl. 150 
f)   Hüte: 
1. seidene Herrenhüte (Cylinder), garnirt und un- 
garnirt . . . . . .. . . . . . .. desgl. 300 
2. Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnirt. desgl. 180 
3. Damenhüte, garnirt ..... . . . ... .. . .. ... 1 Stück 1 
4. Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und 
ungarnirt ... .. . . .. .. .. .. .. . .. .. . ... desgl. O,20 
g) künstliche Blumen, fertige, aus Webe- oder Wirk- 
waaren allein oder in Verbindung mit anderen 
Stoffen; Bestandtheile künstlicher Blumen, d. i. 
einzelne Blätter, Stiele u. s. w. ohne Verbindung 
unter einander ... 100 Kilogramm 900 
19 Kupfer und andere nicht besonders genannte 
unedle Metalle, Legirungen aus unedlen 
Metallen, anderweitig nicht genannte, und 
Waaren daraus: 
a) Kupfer in rohem Zustande, oder als Bruch; 
Kupfer- und andere Scheidemünzen frei 
b) geschmiedet oder gewalzt in Stangen und Blechen; 
auch Draht und Telegraphenkabel 100 Kilogramm 12 
c) in Blechen und Draht, plattirt desgl. 28 
d) Waaren, und zwar: 
1. grobe Kupferschmiede- und Gelbgießerwaaren, 
auch in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne 
Politur und Lack; ferner Röhren von Messing- 
blech und Drahtgewbbe desgl. 18 
  
  
 
	        
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