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Maaßstab
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz
Nummer Verzollung.
Mark.
3. Stutz- und Wanduhren; Fächer aller Art;
feine bossirte Wachswaaren 100 Kilogramm 200
Anmerkung zu b 1:
Elfenbein- und Perlmutterstücke, vorgearbeitet für
Gegenstände der Nr. 20 b 1 . . . .. . . . . . ... . .. ... desgl. 30
c) 1. unechtes Blattgold und Blattsilber;
2. Brillen, Operngucker; Wachsperlen; Regen- und
Sonnenschirme;
3. Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle,
Leinen, Seide, Wolle oder anderen Thier-
haaren, welche mit animalischen oder vege-
tabilischen Schnitzstoffen, unedlen Metallen,
Glas, Guttapercha, Kautschuck, Leder, Ledertuch,
Papier, Pappe, Steinen, Stroh- oder Thon-
waaren verbunden und nicht besonders tarifirt
sind desgl. 120
d) Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solchen:
1. Taschenuhren in goldenen Gehäusen 1 Stück 3
2. Taschenuhren in silbernen Gehäusen, auch ver-
goldeten oder mit vergoldeten oder plattirten
Rändern, Bügeln und Knöpfen, Werke ohne
Gehäuse. desgl. 1,50
3. Taschenuhren in Gehäusen aus anderen Me-
tallen. desgl. 0,50
4. goldene Gehäuse ohne Werk ... desgl. 1,50
5. andere Gehäuse ohne Werk desgl. 0,50
Reichs-Gesetzbl. 1885. 28