Nummer.
— 146 —
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
Mark.
28
Fasern; graues Lösch- und gelbes, rauhes Stroh-
papier; Pappe mit Ausnahme der Glanz- und
Lederpappe; Schieferpapier und Tafeln daraus
ohne Verbindung mit anderen Materialien; Schleif-
und Polirpapier; Fliegen- und Gichtpapier
c) Packpapier, nicht unter b oder d begriffen, unge-
glättet . ...
d) Packpapier, geglättetes; Glanz- und Lederpappe;
Preßspäne . ...
e) Druck-, Schreib-, Lösch- und Seidenpapier aller
Art, auch lithographirtes, bedrucktes, liniirtes zu
Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen u. s. w.
vorgerichtetes Papier; Gold- und Silberpapier;
Papier mit Gold- oder Silbermuster; durch-
schlagenes Papier; imgleichen Streifen von diesen
Papiergattungen; Malerpappe
f) 1. Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder
ähnlichen Stoffen, auch in Verbindung mit
Holz oder Eisen, jedoch weder angestrichen
noch lackirt ..
2. Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse;
Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder
ähnlichen Stoffen, nicht unter f 1 oder unter
f 3 begriffen
3. Waaren aus den vorgenannten Stoffen in
Verbindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Papier-
tapeten
Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):
a) überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte
Decken, Pelzfutter und Besätze und dergleichen.
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
10
24
150