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Maaßstab
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz
Nummer Verzollung
Mark.
31 Seife und Parfümerien:
a) Schmierseife.. ... 100 Kilogramm 5
b) feste Seife, soweit sie nicht unter c fällt. desgl. 10
c) Seife in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Krügen,
Töpfen u. s. w., parfümirte Seife aller Art desgl. 30
d) wohlriechende Fette, wohlriechende fette Oele, wohl-
riechende nicht alkoholartige Wasser in unmittelbaren
Umschließungen von mindestens 10 Kilogramm. desgl. 20
e) alle übrigen Parfümerien desgl. 100
32 Spielkarten, neben der inneren Abgabe......... ... 100 Kilogramm 60
brutto
33 Steine und Steinwaaren:
a) Steine, roh oder blos behauen, auch gemahlen. frei
Anmerkung zu a:
Zu den rohen oder blos behauenen Steinen gehören
auch solche Blöcke, welche an nicht mehr als drei Seiten-
flächen eine Bearbeitung mit der Säge zeigen.
b) Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen; Flinten-
steine, gehauen oder geschnitten; Schleif- und Wetz-
steine aller Art - 100 Kilogramm 0,25
c) roher Tafelschiefen desgl. 0,50
d) gesägte Blöcke; grobe Steinmetzarbeiten (z. B.
Fensterbänke, Gesimstheile, Plinthen) von schlichter,
nicht verzierter Arbeit, mit Ausnahme der groben
Steinmetzarbeiten aus Alabaster oder Marmor, zu
welchem der sogenannte belgische Granit — écos-
sines — petit granit — nicht gehört desgl. 1
Anmerkung zu d:
Gesägte Blöcke und grobe Steinmetzarbeiten, soweit
sie unter d fallen, seewärts eingehend frei