Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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„es  sei  an  die  k.  Staatsregierung  das  Ersuchen  zu  stellen,  dieselbe  wolle
mit  allen  gesetzlichen  Mitteln  auf  die  Umwandlung  der  in  einzelnen  Kreisen
bestehenden  übergroßen  Zahl  von  Hilfslehrerstellen  in  ständige  Lehrer=  oder  Verweserstellen
  hinwirken,“

ist  Seitens  des  k.  Staatsministeriums  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
entsprechende  Folge  gegeben  worden.

–§  19.
Dem  Antrage  zu  Kap.  14  des  Etats  der  Ausgaben  auf  Erziehung  und  Bildung  für
ein  Jahr  der  XXII.  Finanzperiode:

„es  sei  an  die  k.  Staatsregierung  das  Ersuchen  zu  richten,  über  die  Rechtsverhältnisse
  der  Bibliothek  in  Augsburg,  beziehungsweise  über  die  fernere  Verwendung
  des  dem  Staate  zugehörigen  Theiles  der  Büchersammlung,  Erhebungen
zu  pflegen  und  bei  Vorlage  des  Budgets  für  die  XXlII.  Finanzperiode  die  hienach
veranlaßten  Anträge  zu  stellen,“

ist  entsprochen  worden.

§  20.
Auf  Grund  des  zu  Ziff.  XXII  Kap.  2  §  1  des  Etats  der  Ausgaben  auf  kirchliche
Zwecke  gefaßten  Gesammtbeschlusses  beider  Kammern:

„zur  Gewährung  einer  weiteren  jährlichen  Funktionszulage  von  je  180  —
an  sämmtliche  protestantische  Dekane  sei  der  Betrag  von  11  520  X  zu  bewilligen
und  hiedurch  die  Frage  der  Honorirung  der  protestantischen  Dekane  für  definitiv
erledigt  zu  erklären,"

haben  Wir  die  bezeichnete  Erhöhung  des  Funktionsgehaltes  der  protestantischen  Dekane  des
Königreichs  diesseits  des  Rheins  eintreten  lassen.

8  21.

Dem  Gesammttdeschlusse  der  beiden  Kammern  des  Landtages:

„1)  in  Klasse  II  des  in  der  Denkschrift  zur  Frage  der  Neuregelung  der  Gehaltsund
  Pensionsverhältnisse  der  nichtpragmatischen  Staatsbeamten  und  Staatsbediensteten
  (Beil.  200  S.  372)  enthaltenen  Gehaltsregulativs  für  das
Ressort  des  k.  Staatsministeriums  des  Innern  seien

a)  der  Gehilfe  bei  dem  Landtagsarchive  aus  Klasse  V  dieses  Regulativs
zu  versetzen,
b)  die  5  Kontrolstenographen  des  Landtags  neu  einzustellen;