Full text : Die Befreiung 1813.1814.1815.

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Anlage  l.

Vordruck  I.  Verfügung  der  Zwangsvollstreckung  wegen  Geldforderrungen  imit  Abänderungen  auch
für  Zwangsvollstreckung  zu  Herausgabe  von  Sachen  zu  verwenden!.

1  Amtsbeseichnung.)  Datum.
1.  Dollstrechungsverfügung.

(Name  und  Beruf)  in  E  schuldet  dem
FiskrsJ  l(ogenaue  Angabe  der
geschuldeten  Summe  und  Entstehungsgrund  der  Schuld).

Da  Schuldner  trotz  Aufforderung  diese  Schuld  bis  heute  nicht  bezahlt  hat,  so  wird  gegen
ihn  hiermit  die  Zwangsvollstreckung  verfügt  und  mit  deren  Vollziehung  durch  Pfändung  von  körperlichen
  Sachen,  die  sich  im  Gewahrsam  des  Schuldners  befinden,  gemäß  §§  808  ff.  C.  P.  C.

......  (Dienststellung  und  Name  des  Beamten)  beauftragt.
Derselbe  darf  mit  der  Pfändung  erst  Tage,)  nachdem  die  Anordnung  dem  Verpflichteten
bekannt“")  gemacht  ist,  beginnen.  Üüber  jede  Vollstreckungsverhandlung  hat  er  eine  schriftliche  Nachricht
  mit  kurzer  Erwähnung  der  wesentlichen  Vorgänge  und  der  Namen  der  Personen,  mit  welchen
verhandelt  wurde,  zu  den  Akten  zu  bringen.

(Unterschrift:..
2.  Die  Verfügung  Ziffer  1  ist
a)  dem  Verpflichteten  bekannt“")  zu  machen;
b)  dem  beauftragten  Beamten  in  beglaubigter  Abschrift  zuzustellen.

*)  Zwischen  der  Bekanntmachung  und  dem  Beginn  der  Vollstreckung  soll  eine  mindesteus  dreitägige
Frist  liegen,  es  sei  denn,  daß  Gefahr  im  Verzug  obwaltet  (§  1  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juli  1905).

**)  Die  in  diesem  Vordruck  behandelte  Verfügung  kann  durch  Mitteilung  zu  Protokoll  oder  durch
Zustellung  bekannt  gemacht  werden.  Die  Zustellungen  sollen  mittels  eingeschriebenen  Briefes  (Telegramms)
oder  durch  Ubergabe  der  Urschrift  oder  einer  beglaubigten  Abschrift  des  zugustellenden  Schriftstücks  stattfinden
(uogl.  §  20  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  und  Vordruck  XI).

 

Vordruck  II.
Dfändungs--  und  Uberweisungsverfügung.
(Amtsbegeichnung.)  (Datum.)
Der.........·......................................·.........  schuldet  dem  Fiskus

E  (genaue  Angabe  der  geschuldeten  Summe  und  des
Entstehungsgrundes  der  Schuld).

Da  er  trotz  Aufforderung  diese  Schuld  bis  heute  nicht  gezahlt  hat,  so  wird  hiermit  die  ihm

gegen...............·...........  in  zustehende  Geldforderung  im
Betrage  von  Mark  gepfändet  und  dem  Fiskus  in  Höbe  seiner  oben  erwähnten  Forderung
nebst  den  durch  das  Verfahren  entstandenen  baren  Auslagen  im  Betrage  von  Mark

zur  Einziehung  überwiesen.

Zu  diesem  Zweck  ergeht  hiermit  an  den  Drittschuldner
das  Verbot,  an  den  Schuldner  zu  zahlen.  Zugleich  ergeht  an
letzteren  das  Gebot,  sich  jeder  Ver  fügung  über  die  Forderung,  insbesondere  der  Einziehung  derselben,
zu  enthalten.

Der  Drittschuldner  hat  binnen  Wochen,  von  der  Zustellung")  dieser  Verfügung  an
gerechnet,  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erklären:

*)  Vgal.  Anmerkung  “)  zu  Vordruck  I.