Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)


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Polen.  (Juni  26.)

Dem  poln.  Staatsrat  werden  zunächst  zur  Beratung  vorgelegt  ein
Gesetz  betr.  den  poln.  Landtag  und  Wahlordnungen  dazu,  ein  Wehrgesetz,
Gesetze  betr.  die  Organisation  der  inneren  Verwaltung  sowie  der  Finanzbehörden
und  ein  Gesetz  betr.  die  Leiter  von  Bauarbeiten.  Das  „WTB.“  meldet  dazu:  Die
zur  Behandlung  aller  dieser  Gesetze  im  Staatsrat  nach  der  Septemberverordnung
erforderliche  Zustimmung  der  Okkupationsmächte  ist  erteilt,  die  Entwürfe
waren  aber  den  Okkupationsmächten  so  spät  vorgelegt,  daß  die  sachliche
Prüfung  nicht  mehr  möglich  war.  Die  Geltendmachung  von  Einwendungen
wurde  daher  deutscherseits  für  den  Lauf  der  Beratungen  ausdrücklich  vorbehalten.
  Bezüglich  des  Gesetzes  über  den  poln.  Landtag  und  die  Wahlordnung
  brachte  der  Generalgouverneur  besonders  zum  Ausdruck,  daß  die
Entwürfe  in  ihrer  vorliegenden  Form  die  über  das  ganze  Land  verstreute
deutschstämmige  Bevölkerung  Polens  von  jeder  parlamentarischen  Vertretung
ausschließen,  und  daß  er  deshalb  erwarte,  daß  es  im  Einvernehmen  mit
der  poln.  Regierung  und  dem  Staatsrat  möglich  sein  werde,  in  den  kommenden
  Beratungen  die  Entwürfe  so  umzugestalten,  daß  auch  der  deutschstämmigen
  Minderheit  in  Polen  eine  parlamentarische  Vertretung  gesetzlich
gewährleistet  wird.

26.  Juni.  (Staatsrat.)  Regierungsprogramm.

Zur  Eröffnung  der  Beratungen  gibt  Ministerpräsident  Steczkowski
eine  Erklärung  über  die  Richtlinien  des  Ministeriums  in  der  inneren  Politik
und  die  dem  Hause  vorgelegten  Gesetzentwürfe  ab.  Dabei  streift  er  die  formellen
  und  sachlichen  Schwierigkeiten,  welche  die  Erfüllung  des  seinerzeit
angekündigten  Regierungsprogramms  verzögerten,  und  macht  die  Mitteilung,
daß  die  Verhandlungen  mit  den  Okkupationsbehörden  betr.  die  Verwaltungsübernahme
  zwar  noch  nicht  völlig  beendigt,  aber  so  weit  vorgeschritten  seien,
daß  sie  eine  hinreichende  Grundlage  für  die  Arbeiten  des  Staatsrates
schafften.  Namens  der  Regierung  könne  er  die  Ueberzeugung  ausdrücken,
daß  die  Uebergabe  der  politischen  und  der  Finanzverwaltung  noch  im  Laufe
dieses  Jahres  erfolgen  könnte.  St.  äußert  jedoch  die  Vermutung,  daß  die
Heeresfrage  wie  die  Ueberweisung  der  politischen  und  der  Finanzverwaltung
im  Grunde  genommen  mit  der  politischen  Frage  zusammenhänge,  und  daß
sie  so  lange  nicht  in  einer  dem  notwendigen  Bedürfnis  des  Staatsaufbaues
entsprechenden  Weise  werde  erledigt  werden,  als  nicht  eine  politische  Lösung
und  Regelung  des  Verhältnisses  des  poln.  Staates  zu  den  Mittelmächten
eingetreten  sei.  Geleitet  von  dem  Streben,  für  den  poln.  Staat  dauerhafte,
öffentlichrechtliche  Grundlagen  zu  schaffen,  habe  sich  die  Regierung  im
April  (s.  S.  503  f.)  an  beide  Mittelmächte  mit  einer  Note  gewandt,  worin
sie  darlegte,  was  nach  ihrer  Ansicht  bei  einem  Bündnis  mit  den  Mittelmächten
  für  die  Zukunft  des  poln.  Staates  notwendig  sei,  und  vorschlug,
die  Verhandlungen  darüber  unter  Teilnahme  Polens  baldmöglichst  einzuleiten
  und  durchzuführen.  Der  deutsche  Reichskanzler  habe  eben  erst  geantwortet,
  daß  die  poln.  Wünsche  gründlich  und  wohlwollend  mit  der  österr.=ung.
  Regierung  betrachtet  und  erörtert  würden,  wobei  der  Reichskanzler
versicherte,  daß  die  endgültige  Lösung  nicht  erfolgen  werde  ohne  Verständigung
  mit  den  eigentlichen  Organen  der  poln.  Nation.  Auf  demselben
Standpunkt  stehe  auch  die  Leitung  der  ausw.  Angelegenheiten  der  österr.=ung.
  Monarchie.

Nachdem  Vertreter  der  einzelnen  Parteien  gesprochen  haben,  wird
schließlich  mit  52  gegen  36  Stimmen  eine  von  den  Virilisten  und  13  Ak.
tivisten  unterzeichnete  Formel  angenommen,  die  besagt:  Der  Staatsrat
nimmt  nach  Anhörung  der  Regierungserklärung  diese  zur  Kenntnis  und
geht  zur  Tagesordnung  über.