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Polen. (Juni 26.)
Dem poln. Staatsrat werden zunächst zur Beratung vorgelegt ein
Gesetz betr. den poln. Landtag und Wahlordnungen dazu, ein Wehrgesetz,
Gesetze betr. die Organisation der inneren Verwaltung sowie der Finanzbehörden
und ein Gesetz betr. die Leiter von Bauarbeiten. Das „WTB.“ meldet dazu: Die
zur Behandlung aller dieser Gesetze im Staatsrat nach der Septemberverordnung
erforderliche Zustimmung der Okkupationsmächte ist erteilt, die Entwürfe
waren aber den Okkupationsmächten so spät vorgelegt, daß die sachliche
Prüfung nicht mehr möglich war. Die Geltendmachung von Einwendungen
wurde daher deutscherseits für den Lauf der Beratungen ausdrücklich vorbehalten.
Bezüglich des Gesetzes über den poln. Landtag und die Wahlordnung
brachte der Generalgouverneur besonders zum Ausdruck, daß die
Entwürfe in ihrer vorliegenden Form die über das ganze Land verstreute
deutschstämmige Bevölkerung Polens von jeder parlamentarischen Vertretung
ausschließen, und daß er deshalb erwarte, daß es im Einvernehmen mit
der poln. Regierung und dem Staatsrat möglich sein werde, in den kommenden
Beratungen die Entwürfe so umzugestalten, daß auch der deutschstämmigen
Minderheit in Polen eine parlamentarische Vertretung gesetzlich
gewährleistet wird.
26. Juni. (Staatsrat.) Regierungsprogramm.
Zur Eröffnung der Beratungen gibt Ministerpräsident Steczkowski
eine Erklärung über die Richtlinien des Ministeriums in der inneren Politik
und die dem Hause vorgelegten Gesetzentwürfe ab. Dabei streift er die formellen
und sachlichen Schwierigkeiten, welche die Erfüllung des seinerzeit
angekündigten Regierungsprogramms verzögerten, und macht die Mitteilung,
daß die Verhandlungen mit den Okkupationsbehörden betr. die Verwaltungsübernahme
zwar noch nicht völlig beendigt, aber so weit vorgeschritten seien,
daß sie eine hinreichende Grundlage für die Arbeiten des Staatsrates
schafften. Namens der Regierung könne er die Ueberzeugung ausdrücken,
daß die Uebergabe der politischen und der Finanzverwaltung noch im Laufe
dieses Jahres erfolgen könnte. St. äußert jedoch die Vermutung, daß die
Heeresfrage wie die Ueberweisung der politischen und der Finanzverwaltung
im Grunde genommen mit der politischen Frage zusammenhänge, und daß
sie so lange nicht in einer dem notwendigen Bedürfnis des Staatsaufbaues
entsprechenden Weise werde erledigt werden, als nicht eine politische Lösung
und Regelung des Verhältnisses des poln. Staates zu den Mittelmächten
eingetreten sei. Geleitet von dem Streben, für den poln. Staat dauerhafte,
öffentlichrechtliche Grundlagen zu schaffen, habe sich die Regierung im
April (s. S. 503 f.) an beide Mittelmächte mit einer Note gewandt, worin
sie darlegte, was nach ihrer Ansicht bei einem Bündnis mit den Mittelmächten
für die Zukunft des poln. Staates notwendig sei, und vorschlug,
die Verhandlungen darüber unter Teilnahme Polens baldmöglichst einzuleiten
und durchzuführen. Der deutsche Reichskanzler habe eben erst geantwortet,
daß die poln. Wünsche gründlich und wohlwollend mit der österr.=ung.
Regierung betrachtet und erörtert würden, wobei der Reichskanzler
versicherte, daß die endgültige Lösung nicht erfolgen werde ohne Verständigung
mit den eigentlichen Organen der poln. Nation. Auf demselben
Standpunkt stehe auch die Leitung der ausw. Angelegenheiten der österr.=ung.
Monarchie.
Nachdem Vertreter der einzelnen Parteien gesprochen haben, wird
schließlich mit 52 gegen 36 Stimmen eine von den Virilisten und 13 Ak.
tivisten unterzeichnete Formel angenommen, die besagt: Der Staatsrat
nimmt nach Anhörung der Regierungserklärung diese zur Kenntnis und
geht zur Tagesordnung über.