388 Peutsches Reich. (Okt. 22.—26.)
Sie führt zum völligen Umsturz. Die vorliegenden Anträge bedeuten die
Beseitigung der Kommandogewalt und die Schaffung eines Schattenkönigs.
Ich kann nicht annehmen, daß dieser Schritt der veränderten Ueberzeugung
der Mehrheit entspricht. Er geschieht vielmehr auf Wunsch Wilsons. Russ.
Zuständen steuern wir auf diesem Wege zu. Unterschätzen Sie nicht die
Gefühle der Soldaten draußen. Auch soz. organisierte Soldaten denken
anders über ihr Verhältnis zum obersten Kriegsherrn als Sie annehmen.
Ich glaube nicht, daß die militärischen Stellen diese Sache mitmachen
werden. Gehen Sie den Weg weiter, wie ihn gestern der Abg. Dr. Cohn
zeichnete, so werden Sie die Mauer um den Monarchen stärken. (Zuruf
bei den Fortschr.: Sie reißen sie ein!) Wir machen solche Gesetzmacherei
nicht mit.
Staatssekretär Gröber: Die Reichsleitung wird für die Annahme
dieser Anträge im Bundesrat eintreten. Die Verantwortung für Krieg und
Frieden ist so ungeheuerlich, daß sie nicht auf die Schultern einer einzelnen
Person gelegt werden kann. Es kann ein Krieg nur geführt werden, wenn
er ein wahrer Volkskrieg ist. Daraus folgt, daß dieser Krieg nur mit voller
Zustimmung des Volkes geführt werden kann. Die Anträge der Mehrheitsparteien
sind weit mehr politischer, als militärischer Natur. Wenn Deutschland
Truppen nach Finnland schickt, so ist das eine Frage von großer
politischer Bedeutung; es muß eine Stelle dem Reichstag dafür verantwortlich
sein. Eine Rechtsgrundlage für die Verantwortung des Reichstages
und des Reichskanzlers liegt ja schon in der Bewilligung der Gelder. Auch
Fürst Bismarck hat sich in einem Artikel, der in der „Post“ am 24. Febr.
1887 erschien, durchaus dahin ausgesprochen, daß die Leitung der Politik
nicht nach dem Gesichtspunkte des Generalstabes geführt werde, sondern
umgekehrt. Aehnlich äußerte sich Fürst Bülow am 19. Jan. 1903. Die
Kommandogewalt im Frieden und die Kriegsführung bleiben nach wie vor
beim Kaiser. In Bayern, Sachsen und Württemberg besteht bereits der
Zustand, den wir jetzt anstreben, daß alle Ernennungen zu Offizieren vom
Kriegsminister gegengezeichnet sein müssen. Auch in Preußen hat ursprünglich
dieselbe Praxis bestanden, bis sich allmählich die jetzige Praxis herausbildete.
Das persönliche Verhältnis zwischen den Offizieren und dem Monarchen
wird durch die Neuregelung nicht berührt. Es ist eine Herzenssache,
hängt nicht von gesetzlichen Bestimmungen ab und wird die ideale Auffassung
unseres herrlichen Offizierkorps nicht beeinträchtigen. Das zeigt
sich schon daran, daß die Offiziere in Bayern, Sachsen und Württemberg
sich an Treue zu ihrem Monarchen nicht überbieten lassen. Es ist gesagt
worden, daß die Aenderung über die Ernennung der Offiziere durch die
Gegenzeichnung des Kriegsministers nichts zu tun hat mit der Reichsverfassung.
Aber der Kriegsminister muß doch an irgendeiner Stelle verantwortlich
sein, und da der Etat hier im Reichstag eingebracht und verhandelt
wird, so ist auch hier die naturgemäße Stelle für die Verantwortung
des Kriegsministers, auch über die Ernennungen der Offiziere.
Abg. Landsberg (Soz.): Mit voller Ehrlichkeit geben wir zu, daß
diese Anträge von größter Bedeutung sind. Durch sie wird die Regierungsgewalt
in entscheidenden Punkten in die Hand des Volkes gelegt. Daß
auch in einem parlamentarisch regierten Land der König nicht ohne Einfluß
zu sein braucht, beweist Eduard VII. Wir haben den besten Glauben an
unser Volk. Es wird sich wieder aufrichten. Wir verlegen den Staat in das
Volk. Herr v. Graefe sagte: Die Armee wird sich eine Aenderung der Verfassung
nicht gefallen lassen. Das ist eine unerhörte ruchlose Aeußerung.
Die Armee hat den Berus, die Freiheit des Volkes zu schützen, nicht aber
es zu vernichten. Keiner von uns will einen Frieden der Schmach, der