Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Erster Teil. (59a)

388  Peutsches  Reich.  (Okt.  22.—26.)

Sie  führt  zum  völligen  Umsturz.  Die  vorliegenden  Anträge  bedeuten  die
Beseitigung  der  Kommandogewalt  und  die  Schaffung  eines  Schattenkönigs.
Ich  kann  nicht  annehmen,  daß  dieser  Schritt  der  veränderten  Ueberzeugung
der  Mehrheit  entspricht.  Er  geschieht  vielmehr  auf  Wunsch  Wilsons.  Russ.
Zuständen  steuern  wir  auf  diesem  Wege  zu.  Unterschätzen  Sie  nicht  die
Gefühle  der  Soldaten  draußen.  Auch  soz.  organisierte  Soldaten  denken
anders  über  ihr  Verhältnis  zum  obersten  Kriegsherrn  als  Sie  annehmen.
Ich  glaube  nicht,  daß  die  militärischen  Stellen  diese  Sache  mitmachen
werden.  Gehen  Sie  den  Weg  weiter,  wie  ihn  gestern  der  Abg.  Dr.  Cohn
zeichnete,  so  werden  Sie  die  Mauer  um  den  Monarchen  stärken.  (Zuruf
bei  den  Fortschr.:  Sie  reißen  sie  ein!)  Wir  machen  solche  Gesetzmacherei
nicht  mit.

Staatssekretär  Gröber:  Die  Reichsleitung  wird  für  die  Annahme
dieser  Anträge  im  Bundesrat  eintreten.  Die  Verantwortung  für  Krieg  und
Frieden  ist  so  ungeheuerlich,  daß  sie  nicht  auf  die  Schultern  einer  einzelnen
Person  gelegt  werden  kann.  Es  kann  ein  Krieg  nur  geführt  werden,  wenn
er  ein  wahrer  Volkskrieg  ist.  Daraus  folgt,  daß  dieser  Krieg  nur  mit  voller
Zustimmung  des  Volkes  geführt  werden  kann.  Die  Anträge  der  Mehrheitsparteien
  sind  weit  mehr  politischer,  als  militärischer  Natur.  Wenn  Deutschland
  Truppen  nach  Finnland  schickt,  so  ist  das  eine  Frage  von  großer
politischer  Bedeutung;  es  muß  eine  Stelle  dem  Reichstag  dafür  verantwortlich
  sein.  Eine  Rechtsgrundlage  für  die  Verantwortung  des  Reichstages
und  des  Reichskanzlers  liegt  ja  schon  in  der  Bewilligung  der  Gelder.  Auch
Fürst  Bismarck  hat  sich  in  einem  Artikel,  der  in  der  „Post“  am  24.  Febr.
1887  erschien,  durchaus  dahin  ausgesprochen,  daß  die  Leitung  der  Politik
nicht  nach  dem  Gesichtspunkte  des  Generalstabes  geführt  werde,  sondern
umgekehrt.  Aehnlich  äußerte  sich  Fürst  Bülow  am  19.  Jan.  1903.  Die
Kommandogewalt  im  Frieden  und  die  Kriegsführung  bleiben  nach  wie  vor
beim  Kaiser.  In  Bayern,  Sachsen  und  Württemberg  besteht  bereits  der
Zustand,  den  wir  jetzt  anstreben,  daß  alle  Ernennungen  zu  Offizieren  vom
Kriegsminister  gegengezeichnet  sein  müssen.  Auch  in  Preußen  hat  ursprünglich
  dieselbe  Praxis  bestanden,  bis  sich  allmählich  die  jetzige  Praxis  herausbildete.
  Das  persönliche  Verhältnis  zwischen  den  Offizieren  und  dem  Monarchen
  wird  durch  die  Neuregelung  nicht  berührt.  Es  ist  eine  Herzenssache,
hängt  nicht  von  gesetzlichen  Bestimmungen  ab  und  wird  die  ideale  Auffassung
  unseres  herrlichen  Offizierkorps  nicht  beeinträchtigen.  Das  zeigt
sich  schon  daran,  daß  die  Offiziere  in  Bayern,  Sachsen  und  Württemberg
sich  an  Treue  zu  ihrem  Monarchen  nicht  überbieten  lassen.  Es  ist  gesagt
worden,  daß  die  Aenderung  über  die  Ernennung  der  Offiziere  durch  die
Gegenzeichnung  des  Kriegsministers  nichts  zu  tun  hat  mit  der  Reichsverfassung.
  Aber  der  Kriegsminister  muß  doch  an  irgendeiner  Stelle  verantwortlich
  sein,  und  da  der  Etat  hier  im  Reichstag  eingebracht  und  verhandelt
  wird,  so  ist  auch  hier  die  naturgemäße  Stelle  für  die  Verantwortung
des  Kriegsministers,  auch  über  die  Ernennungen  der  Offiziere.

Abg.  Landsberg  (Soz.):  Mit  voller  Ehrlichkeit  geben  wir  zu,  daß
diese  Anträge  von  größter  Bedeutung  sind.  Durch  sie  wird  die  Regierungsgewalt
  in  entscheidenden  Punkten  in  die  Hand  des  Volkes  gelegt.  Daß
auch  in  einem  parlamentarisch  regierten  Land  der  König  nicht  ohne  Einfluß
zu  sein  braucht,  beweist  Eduard  VII.  Wir  haben  den  besten  Glauben  an
unser  Volk.  Es  wird  sich  wieder  aufrichten.  Wir  verlegen  den  Staat  in  das
Volk.  Herr  v.  Graefe  sagte:  Die  Armee  wird  sich  eine  Aenderung  der  Verfassung
  nicht  gefallen  lassen.  Das  ist  eine  unerhörte  ruchlose  Aeußerung.
Die  Armee  hat  den  Berus,  die  Freiheit  des  Volkes  zu  schützen,  nicht  aber
es  zu  vernichten.  Keiner  von  uns  will  einen  Frieden  der  Schmach,  der