Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

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2. Allgemeine Kenntniß der gebräuchlichsten Arten von Schiffsdampf- 
maschinen, ihrer einzelnen Theile, Zusammensetzung, Wirkung und Behandlung 
während der Fahrt, des Liegens unter Dampf und beim Ueberkochen der Kessel. 
- Kenntniß der Umsteuerungsapparate und deren Behandlung. - Beurtheilung 
des Zustandes der Maschinen, sowie Ausführung von kleinen Reparaturen während 
der Fahrt. 
3. Kenntniß der Treibapparate und Ausführung kleiner Reparaturen an 
denselben. 
4. Kenntniß und Behandlung von Hülfsmaschinen auf den auf kleiner 
Fahrt üblichen Dampfschiffen. 
5. Kenntniß der Heiz- und Schmiermaterialien. 
6. Kenntniß der zur Sicherheit des Betriebes der Dampfkessel gesetzlich er- 
forderlichen Vorrichtungen und Anwendung derselben. 
III. 
Maschinistenprüfung zweiter Klasse. 
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Gegenstände: 
A. Sprachen. 
* 1. Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit, sich mündlich und schrift- 
lich verständlich auszudrücken. 
Die Landesregierungen können in einzelnen Fällen aus besonderen Gründen 
die gleiche Kenntniß einer anderen Sprache für genügend erachten. 
2. Kenntniß der englischen Sprache, soweit sie zum Verständniß der technischen 
Ausdrücke in Bezug auf die Konstruktion und den Betrieb von Dampfmaschinen 
nothwendig ist. 
B. Mathematik, Mechanik und Physik. 
* 1. Die Grundrechnungsarten mit gewöhnlichen Brüchen und Dezimal- 
brüchen und die Reguladetrie, ferner die Lösung einfacher Aufgaben unter An- 
wendung von Verhältnißgleichungen. 
2. Kenntniß der einfacheren geometrischen Begriffe von Linien, Winkeln und 
Dreiecken, sowie von dem Kreise und den einfachen geometrischen Körpern. 
* 3. Kenntniß der einfachen Maschinen (Hebel, Rolle, Keil) und Lösung der 
darauf bezüglichen einfachen Rechnungen im Umfange der unter B 1 bezeichneten 
Rechnungsarten. 
4. Kenntniß der Eigenschaften der Wasserdämpfe. 
C. Technik. 
1. Kenntniß der gebräuchlichsten Schiffsdampfkessel und der einzelnen Theile 
derselben, sowie der Armatur (Speise- und Sicherheitsvorrichtungen). - Kennt-
	        
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