Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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an  diese  Gebühren  auf  Grund  reichsgesetzlicher  Bestimmung  erhoben  werden.
Pfennigbruchteile  an  solchen  Gebühren  sind  auf  ganze  Pfennigbeträge  aufzurunden.

Gegeben  zu  München,  den  31.  Dezember  1917.

Ludwig.

v.  Dandl.  u.  Thelemann.  u.  Preunig.  v.  Seidlein.  Dr.  u.  Knilling.  Dr.  v.  Brettreich.
v.  Dellingrath.
Auf  Allerhöchsten  Befehl
Der  Regierungsrat
in  K.  Staatsministerium  des  Innern:
Hartmann.

Nr.  9/  Vog.

Bekanntmachung,  betreffend  vorübergehende  Anderung  der  §§  55  und  56  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung
  (Frachtbriefmuster).

fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Die  Paragraphen  55  und  56  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  (GVBl.  1909  S.  29)
werden,  wie  folgt,  geändert:

Im  §  55  Abs.  (1)  wird  am  Ende  ein  Steruchen)  und  am  Fuße  der  Seite  folgende
Anmerkung  gesetzt:

*)  Das  Frachtbriefmuster  wird  bis  auf  weiteres  um  die  Hälfte  in  der  Weise  verkleinert,  daß
die  Rückseite  mit  der  rechten  Hälfte  des  jetzigen  Musters  bedruckt  wird.

Im  §56  Abs.  (5)  wird  im  ersten  Satze  hinter  „benutzen“  und  im  Abs.  (5)  am  Ende
ein  )  und  am  Fuße  der  Seite  folgende  Anmerkung  gesetzt:

#)  Die  Bestimmung  wegen  Benutzung  der  Rückseite  gilt  nicht  für  das  verkleinerte  Frachtbriefmuster
  [Anm.')  zu  §  55  Abfs.  (1).

Die  Anderungen  treten  am  10.  Jannar  1918  in  Kraft.  Die  vorhandenen  Frachtbriefe
  können  aufgebraucht  werden.

München,  den  4.  Januar  1918.
v.  Seidlein.

Auszug  aus  der  Adels  „Matritel  am  20.  Dezember  1917  der  Oberleutnant
des  Rönigreichs.  der  Reserve  und  Kompagnieführer  in  einem
Reserve-Infanterie-Regiment  Karl  Ritter  von
Abt  für  seine  Person  als  Ritter  des  Militär-In

  die  Adels-Matrikel  wurde  eingetragen:  Max-Joseph-Ordens  bei  der  Ritterklasse.