Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

154 
  
  
Nummer 
des italienischen  Benennung der Waaren. Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs. Lire 
137. Borten und Bänder aus Spinnstoffen der Kategorie VII 100 kg 240 
139. Spitzen und Tülle, wollene . . . . . . . ... 1 Kg 7 
aus 140. Fußteppiche aus Wolle und Kratzwolle, einschließlich der- 
aus c) jenigen, in welchen andere Spinnstoffe außer Seide dem 
Gewichte nach vorherrschen 100 kg 100 
142. Genähte Gegenstände aus Spinnstoffen der Kategorie VII. — ie e 
144. Kokons (ausgenommen die Doppelkokons – frei 
aus 145. Seide: 
a) einfach gezogene, dublirte oder gezwirnte, rohe — frei 
aus 147. Seidenabfälle: 
a) von Kokons und von Doppelkokons (strusa, strazza 
di seta e di doppio), rohe . . . . . . .. — frei 
b) andere rohe................................. —- frei 
aus 148. Sammete und Plüsche aus Seide oder Floretseide: 
a) glatte..................................... 1kg 9 
aus 149. Fichus, Echarpes und Cachenez, schwarz oder farbig, in 
nicht gemustertem Gewebe aus Seide oder Floretseide, 
nicht genäht .. .. . . .. - 6/60 
Fichus, Echarpes und Cachenez, schwarz oder farbig, in ge- 
mustertem Gewebe aus Seide oder Floretseide, nicht genäht » 9 
150. Sammete, gemischte, in welchen Seide oder Floretseide im 
Verhältniß von mindestens 12 und höchstens 50 Prozent 
enthalten ist: 
a) glatte . . .. » 7 
b) gemusterte: . . . . . . . . .. » 10 
aus 151. Gewebe, gemischte, in welchen Seide oder Floretseide im 
Verhältniß von mindestens 12 und höchstens 50 Prozent 
enthalten ist: 
b) farbige: 
1. glatte................................... 5 
2. gemusterte................................ 8 
  
  
 
	        
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