Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

   
  
  
   
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  · Benennung der Gegenstände Franken 
 .  per100kg. 
176. Kabel aller Art für elektrische Leitungen, auch mit Armatur 
von Blei, Eisen 2c.; Kupferdraht mit Kautschuck oder 
Guttapercha-Umhüllung: mit Draht oder Garn um- 
sponnen oder umflochten ... 10.— 
177. Kupferschmied-, Roth= und Gelbgießerwaren 30.— 
aus 178. Unechtes Blattgold und Blattsilber, leonischer Draht :30.— 
180. Nickel, rein oder legirt (Argentan, Neusilber), gewalzt, ge- 
zogen, in Platten, Stangen, Blech, Draht . . 7.— 
181. rWaen aus Nickel oder Nickellegierungen, Neusilberwaaren. 45.— 
184. Zinkwaren, roh .. . . . . ... . . . . . . . . . ... . . ... . .. . . .. 15. — 
185. Zinkwaren, polirt, bemalt, gefirnißt ... . . . ..... .. . . .. 30.— 
189. Waren aus Zinn oder aus Zinnlegirungen (Britannia- 
metallwaren), polirt, bemalt, gefirnißt 40.— 
193. Mattirte, im Feuer oder auf elektro-chemischem Wege ver- 
goldete oder versilberte Waren (Christofli) 60.— 
194. Gold= und Silberschmiedwaren; Bijouterie, echt 200.— 
Anmerkung.: Falsche Bijouterien, d. h. Schmuckgegenstände 
aller Art, welche nicht aus Edelmetall, echten Edelsteinen , Perlen 
oder Korallen bestehen, fallen je nach ihrer Beschaffenheit unter 
Nr. 470 oder 471. 
198. Bruchsteine, rohe; Bausteine, bossirte oder roh behauene; 
Pflastersteine, Straßenmaterial, Kies; Sand in offenen 
Wagenladungen) Asbest, roher; Gips und Kalkstein, roh, 
ungebrannt; Töpferton, Lehm) Huppererde; Kaolin und 
andere hiernach nicht genannte Erden und rohe mineralische 
Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen frei 
Schmirgelfabrikate: 
206. a) Schmirgelleinwand : 20.— 
b) Schmirgelpapier, Glas= und Rostpapier 16.— 
207. andere . .. .. .... . . . . . . .. 6. — 
208. Kalk, fetter, und Gips, gebrannt oder gemahlen . .. —. 20 
209. Schilfbretter . . . ... 2.— 
  
 
	        
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