Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Nummer 
  
des zur Zeit des Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Gulden 
Benennung der Gegenstände Gold 
per 100 kg. 
österreichisch- ungarischen Zolltarifs. p 8. 
85. Kee . .. 10. — 
87. Fische, mit Ausnahme von Heringen, gesalzen, geräuchert, 
getrocknet . . . . .. ... ... .. .. ..... .. . . . . . . . . . . .. 3.— 
88. Fische, zubereitet (marinirt oder in Oel eingelegt u. s. w.)) 
in Fässen. 15.— 
92. Alle in Büchsen, Flaschen und dergleichen hermetisch ver- 
schlossenen Genußmittel (mit Ausnahme der unter Nr. 89 
und 91 genannten) . . . . . . . . . . . . . . .. . . .. .. ... ... 35.— 
93. Eßwaaren, nicht besonders benantetete .. . ... 35.— 
96. Holzkohlen, Torf und Torfkohlen, Lignite und Steinkohlen, 
Koaks und alle aus diesen Materialien dargestellten festen 
künstlichen Brennstoee frei 
99. Hörner, Hornscheiben, Hornspitzen, Klauen, Füße, Hufez; 
Knochen, gespalten, gestreckt oder geschnitten frei 
aus 101. Korallen, rohe, auch gebohrt, jedoch nicht geschliffeen frei 
102. Steine, roh oder blos behauen oder gesägt; Erze, auch auf- 
bereitteen . .. frei 
103. Erden und mineralische Stoffe: 
a) roh....................................... frei 
b) gebrannt, geschlemmt oder gemahlen: 
1. Farbedddden —.50 
2. andere ·.......................... frei 
Alle diese Gegenstände, soweit sie nicht in 
anderen Tarifklassen enthalten sind. 
aus 104. Süßholzsaft . . . . . . .. .. ...... .. . .. .. . . ... 4.— 
aus 106. Pomeranzenblüthen= und ähnliche wohlriechende Wasser (ohne 
Weingeist) .. .. ..... ... .. .. .. .... ... .. . . ... 6. — 
107. Aetherische Oele: 
a) Bernstein-, Hirschhorn-, Kautschuck-, Lorbeer-, Ros- 
marin- und Wachholderöl .. . . . ... ... . .. . . . . .. 6. — 
b) andere . . .. 15. — 
  
 
	        
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