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Nummer des zur Zeit des Gulden
Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold
österreichisch-ungarischen
Zolltarifs. per 100 kg
284. Maschinen für die Vorbereitung und Verarbeitung von Spinn-
stoffen; Spinnmaschinen; Zwirnmaschinen:
a) für Abfall- oder Streichgarnspinnerei aus Baumwolle
oder Wolle. 4.25
b) für alle andere Spinnerei ... 3.—
284. (bis) Webstühle (auch für Spitzen), dann Hülfsmaschinen für die
Weberei; Wirkstühle, Dampfpflüge 4.25
Zeugdruck-Rouleauxmaschinen; Stickmaschinen; Kratzensetz-
maschen . .. 3.—
Alle diese (Nr. 284 und 284 [bis]) im kompleten
(wenn auch zerlegten) Zustande.
284. (ter) Destillir= und Kühlapparate für Brennereien, Brauereien
und dergleihen 10.—
284. (quater) Dreschmaschinen 7.—
286. Nicht besonders benannte Maschinen und Apparate aus un-
edlen Metallen (d. i. mit mehr als 50 Prozent unedler
Metalle . . .. 12. —
aus 287. Die eigentliche Papiermaschine mit dem Trockenapparat;
Ziegeleimaschinen (Maschinen zur Zerkleinerung, Pressung
oder sonstigen Formgebung von Thonerden); Teigwerk-
maschinen; Dörrapparate für Obst und Gemüse; Calander
aller Art im Gewichte von 100 Meterzentner und darüber;
Walzenstühle und Müllereimaschinen; Werkzeugmaschinen
im Gewichte von 200 Meterzentner oder darüber — alle
diese im kompleten (wenn auch zerlegten) Zustande 5.—
Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte, andere. 7.50
per Stück
290. Personenwagen mit Leder= oder Polsterarbeit 75.—
Anmerkung: Für Schlitten sind zwei Drittel der Gebühr
zu zahlen.
Eisenbahnfahrzeuge (auch Tramwaywagen). per 100 kg
291. Güterwagen 6.50