Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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25. Bremsen loslassen: 
Zwei mäßig lange Töne schnell hinter einander. 
Die Signale 23, 24 und 25 können auf einzelnen Strecken und Stationen 
mit Genehmigung der zuständigen Landes-Aufsichtsbehörde unter Zustimmung 
des Reichs-Eisenbahn-Amts — abgesehen von Gefahrfällen, in denen die Dampf- 
pfeife anzuwenden ist — auch mit Signalhörnern gegeben werden. 
mit der Mundpfeife: 
26. Das Zugpersonal soll seine Plätze einnehmen: 
Ein mäßig langer Ton. 
27. Abfahrt: 
Zwei mäßig lange Töne. 
IX. 
Rangirfignale. 
Die Rangirsignale mit der Mundpfeife oder dem Horn sind zu 
geben wie folgt: 
28. Vorziehen: 
Ein langer Ton. 
  
29. Zurückdrücken: 
Zwei mäßig lange Töne. 
30. Halt: 
Drei kurze Töne schnell hinter einander. 
V/ 
Die Rangirsignale mit dem Arme sind zu geben wie folgt: 
28a. Vorziehen: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Senkrechte Bewegung des Armes vonenkrechte Bewegung der Handlaterne 
oben nach unten. von oben nach unten.
	        
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