Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

  
— 112 — 
  
Betrag 
E für das 
B Einnahme. Etatsjahr 
Mark. 
1. J. Zölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Zollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
Theil nehmen. 
1. Zölle . . . . . . . .. . . . . . . . . . .. .. . . . .. . . ... . . . . . .. . . . .. 341 122 000 
2. Tabacksteuer 10 941 000 
3. Zuckersteuer: 
a) Materialsteur ... – 
b) Verbrauchsabgabe . .. 66 397 000 
4. Salzsteuer 41 939 000 
5. Branntweinsteuer: 
a) Maischbottich- und Branntweinmaterialsteur 17 826 000 
b) Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben 99 940 000 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben. 
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 24 694 000 
Von den außerhalb der Zollgrenze liegenden Bundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen: 
a) Zölle und Tabacksteuer 44 000 
b) Zuckersteuer, Salzsteuer, Maischbottich- und Brannt- 
weinmaterialsteur 15 380 
8. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß- Lothringen 
keinen Theil haben: 
Brausteuer ........ ... . ... ... ..... ... . . ... 1 460 
  
  
Summe I.. 
  
  
602 919 840
	        
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