Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

  
— 113 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
E für das 
——- Einnahmee. Etatsjahr 
S 1893/4. 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1. Spielkartenstempel 
abzüglich der den Bundesstaaten nach F. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozert . . . ... 1 227 400 
Davon ab: 
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar 
erwachsende Verwaltungskosen . ... 370 
11227030 
b) Herauszahlungen an Oesterreich-Ungarn für die Gemeinde 
Mittelberg .. .. 30 
bleiben (Titel 1) 1227 000 
2. Wechselstempelsteuer 7 829 000 
Davon ab: . 
a)gemaß §27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 156580 M 
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und 
Verwaltungskosten 217 420. 
zusammen. 374 000 
bleiben (Titel 2). 7455000 
33.. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte 2c. 
und Lotterieloose: 
A. für Aktien, Renten- und Schulbverschreibungen / 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge- 
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- 
abgaben Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver- 
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs- 
kosten 6 349 000 
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte,   
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 12 943 000 
Seite . . . 19282000 
Reichs-Gesetzbl. 1893. 20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.