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Betrag
E für das
——- Einnahmee. Etatsjahr
S 1893/4.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel
abzüglich der den Bundesstaaten nach F. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozert . . . ... 1 227 400
Davon ab:
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosen . ... 370
11227030
b) Herauszahlungen an Oesterreich-Ungarn für die Gemeinde
Mittelberg .. .. 30
bleiben (Titel 1) 1227 000
2. Wechselstempelsteuer 7 829 000
Davon ab: .
a)gemaß §27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 156580 M
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und
Verwaltungskosten 217 420.
zusammen. 374 000
bleiben (Titel 2). 7455000
33.. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte 2c.
und Lotterieloose:
A. für Aktien, Renten- und Schulbverschreibungen /
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge-
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel-
abgaben Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs-
kosten 6 349 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 12 943 000
Seite . . . 19282000
Reichs-Gesetzbl. 1893. 20