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Nummer
des serbischen
Generaltarifs
vom
2./14. April
1892.
Benennung der Gegenstände.
Zollsatz
Dinar. Para.
Taraabzũge
in Perzenten des
Bruttogewichts.
aus 14. a)
aus 16. a)
19. 1) 1.
20.
a)
b)
Gruppe V. Thiere.
Pferde, Stuten und Füllen
Sardinen in Fäßchen oder Salzlake und alle anderen
Fische, gesalzen oder in Salzlake, getrocknet oder
geräuchert «
000000000000000000000000000000
Schmuckfedern allerAtt.....................
Gruppe VI. Eßwaaren und Getränke.
Eßwaaren:
Aus Mehl, Früchten, Hülsenfrüchten, Samen) Ge-
würzen oder sonstigen vegetabilischen Stoffen, ge-
backen, gekocht, in Essig eingelegt oder sonst zum
Genusse zubereitet:
Ohne Zucker oder Honig:
a) Brot, Gebäck, gekörnter Teig, Maccaroni,
Sago, Teigwaaren und Mehlspeisen
b) Obst und Traubenmost, eingekocht, und
andere Säfte durchgepreßt oder eingekocht;
Obst- und Gemüsekonserven und dergl. .
Mit Zucker oder Honig, als: Zuckerbäckereien, Leb-
kuchen und andere Mehlspeisen; Obst und andere
Vegetabilien, eingekocht oder durchgepreßt, jedoch
mit Zusatz von Zucker und dergl. «
auch: Candis-, Gersten-, Bärenzucker und andere
gefärbte Zuckerwaaren, sowie Bonbons aller Art..
Aus Fleisch, Speck, Fischen, Krebsen, Schnecken,
Schalthieren und anderen animalischen Stoffen,
gekocht, gebraten, geröstet, marinirt oder in anderer
Weise zubereitet, wie: Marinaden, Konserven,
Extrakte, Braten, Fischrogen (Kaviar und Avgutar),
Würste, Salami2222.
Käse «
Rahm; Butter, ungesalzen und ungeschmolzen
Hierher gehören
per Stück
10.—
100 kg
12.—
700.—
12.—
25.—
25.—
15.—
15.—.
15 in Kisten und Fässern.
10 in Körben.
1 4in Ballen.
a 30 in Kisten und Fässern.
11 in Körben.
Ul. in Ballen und Säcken.
18 in Kisten und Fässern.
12 in Töpfen.
10 in Körben.
4 in Ballen und Säcken.